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Wie breit muss der Zugang zum Haus sein?

Roberto Gebhardt
Roberto Gebhardt
2025-07-17 20:18:24
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Durch- oder Zugänge für die Feuerwehr müssen mindestens 1,25 Meter breit und geradlinig sein. Bei Türöffnungen und anderen geringfügigen Einengungen in diesen Zugängen ist eine lichte Breite von 1,00 Meter ausreichend. Zu- oder Durchfahrten müssen eine lichte Breite von mindestens 3,00 Metern und eine lichte Höhe von mindestens 3,50 Metern haben. Bei mehr als 12,00 Meter langen, durch Bauteile begrenzten Durchfahrten ist eine lichte Breite von 3,50 Metern vorzusehen. Aufstellflächen für die Feuerwehr sind so anzuordnen, dass alle zum Anleitern bestimmten Stellen von Hubrettungsfahrzeugen erreicht werden können, und sie müssen mindestens 3,50 m breit sein. Liegen diese Flächen parallel zu Außenwänden, muss außerdem auf der Gebäude abgewandten Seite ein mindestens 2,00 m breiter, hindernisfreier Geländestreifen vorhanden sein. Befinden sich die Aufstellflächen rechtwinklig (oder annähernd rechtwinklig) zur anzuleiternden Außenwand, ist ein beidseitig mindestens 1,25 m breiter, hindernisfreier Geländestreifen zusätzlich zur Mindestbreite von 3,50 m vorzusehen.