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Wie breit muss der Zugang zum Haus sein?

Lydia Maier
Lydia Maier
2025-08-28 13:19:16
Anzahl der Antworten : 13
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Hallo, unser Weg zur Haustür ist 1 m breit, und selbst das ist uns manchmal schon zu eng. Schmaler als 1 m würde ich ihn auf keinen Fall machen. Unter 1m würde ich nicht planen, aber bei ggf. beidseitiger Begrenzung ist auch das eher wenig. Die meisten LBO geben 1m an. Darunter würde ich es auch nicht machen. Unsere Wege ums Haus sind 1,50m breit. Ich finde diese Breite ist optimal. Wenn die Feuerwehrmänner erst die Schultern einziehen müssen und nicht aneinander vorbei kommen, ist das Haus abgebrannt... Die kann direkt von vorne von der Straße aus an das Haus ran, wo auch die Zufahrt und die Terrasse ist.
Constanze Moll
Constanze Moll
2025-08-18 09:13:07
Anzahl der Antworten : 11
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Eine lichte Breite von mindestens 3 m im Regelfall gilt als ausreichend. Ist unmittelbar links und rechts der Zufahrt eine Bebauung vorhanden, muss die lichte Breite der Zufahrt sogar mindestens 3,50 m betragen. Bei abbiegenden Zufahrten muss außerdem der Kurvenradius berücksichtigt werden. So ist im Kurvenbereich einer rechtwinklig abbiegenden Zufahrt eine lichte Breite von mindestens 5 m erforderlich.
Siegmund Maier
Siegmund Maier
2025-08-11 07:28:25
Anzahl der Antworten : 9
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Es kann ja sein, dass ein Rollstuhlfahrer zu Besuch kommt, oder der Rettungsdienst mit Trage kommt. Der Weg kommt von der Seite unserer Nachbarn und führt direkt an deren Eingang vorbei. Jedes Mal wenn wir also durch unseren offiziellen Eingang zu unserm Haus wollen, kommen wir an ihrem Eingang vorbei. Die kommen ja nicht durch den Garten, sondern durch den Haupteingang.
Jürgen Groß
Jürgen Groß
2025-08-05 12:11:05
Anzahl der Antworten : 13
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Wenn wir dieses versetzen würden, wäre der Weg zur Garage frei und der Hund könnte meinetwegen frei bei ihm im Garten laufen. Aber da hat er sicher was dagegen, weil wir den Weg ja dann nutzen können. Könnte man das Türchen ganz entfernen? Dann wäre es quasi offen und der Hund könnte nicht mehr frei laufen. Ich möchte den Weg auch gerne mal nutzen, vor allem weil unsere Tochter in dieser Straße in einem Jahr in den Kindergarten geht und es ansonsten ein Umweg von 10 Minuten wäre, wo ich so nur 1 Minute benötige.
Gesa Karl
Gesa Karl
2025-07-28 09:54:08
Anzahl der Antworten : 13
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Die DIN 18040-1 fordert für alle Gehwege im Freien eine Breite von 150 cm. Die DIN 18040-2 fordert 150 cm nur für Hauptwege. Nebenwege sollten mindestens 120 cm breit sein. Die Abbildung 1 der DIN 18040 schlägt vor "Bewegungsfläche ohne Richtungsänderung". Für Stellplätze, die möglichst in der Nähe der barrierefreien Zugänge liegen sollten, mindestens 350 cm breit und 500 cm lang. Für Kleinbusse mindestens 350 cm breit, 750 cm lang und 250 cm hoch. Die Senkrechtaufstellung oder Schrägaufstellung ermöglicht bei einer Breite von 350 cm das wahlweise Einparken nach Bedarf. Die Umstiegsfläche Auto-Rollstuhl darf nicht auf dem erhöhten Gehweg liegen. Doppelparkstände nach EAR gehen von einer gemeinsamen Nutzung der Bewegungsfläche zwischen den Parkplätzen aus. Die Oberfläche der Fußgängerwege muss eben, stufenlos, griffig, fugenarm, rutschhemmend, taktil erkennbar, farblich kontrastierend sowie erschütterungs- und blendfrei ausgestaltet werden. Ein Kopffreiraum von mindestens 2,30 m ist zu beachten. Die Längsneigung darf bis zu 6 % betragen, wenn in Abständen von höchstens 10 m Zwischenpodeste mit einem Längsgefälle von höchstens 3 % angeordnet werden. Die DIN 18040-1 fordert für alle Gehwege im Freien eine Breite von 150 cm. Die Umstiegsfläche Auto-Rollstuhl darf nicht auf dem erhöhten Gehweg liegen. Die Oberfläche der Fußgängerwege muss eben, stufenlos, griffig, fugenarm, rutschhemmend, taktil erkennbar, farblich kontrastierend sowie erschütterungs- und blendfrei ausgestaltet werden. Ein Kopffreiraum von mindestens 2,30 m ist zu beachten. Die Längsneigung darf bis zu 6 % betragen, wenn in Abständen von höchstens 10 m Zwischenpodeste mit einem Längsgefälle von höchstens 3 % angeordnet werden. Die DIN 18040-2 fordert 150 cm nur für Hauptwege. Nebenwege sollten mindestens 120 cm breit sein. Die Abbildung 1 der DIN 18040 schlägt vor "Bewegungsfläche ohne Richtungsänderung". Für Stellplätze, die möglichst in der Nähe der barrierefreien Zugänge liegen sollten, mindestens 350 cm breit und 500 cm lang. Für Kleinbusse mindestens 350 cm breit, 750 cm lang und 250 cm hoch. Die Senkrechtaufstellung oder Schrägaufstellung ermöglicht bei einer Breite von 350 cm das wahlweise Einparken nach Bedarf. Die Umstiegsfläche Auto-Rollstuhl darf nicht auf dem erhöhten Gehweg liegen. Doppelparkstände nach EAR gehen von einer gemeinsamen Nutzung der Bewegungsfläche zwischen den Parkplätzen aus. Die Oberfläche der Fußgängerwege muss eben, stufenlos, griffig, fugenarm, rutschhemmend, taktil erkennbar, farblich kontrastierend sowie erschütterungs- und blendfrei ausgestaltet werden. Ein Kopffreiraum von mindestens 2,30 m ist zu beachten. Die Längsneigung darf bis zu 6 % betragen, wenn in Abständen von höchstens 10 m Zwischenpodeste mit einem Längsgefälle von höchstens 3 % angeordnet werden. Die DIN 18040-1 fordert für alle Gehwege im Freien eine Breite von 150 cm und für den Begegnungsfall nach 15 m eine Fläche von 180 cm x 180 cm zum Ausweichen sich begegnender Rollstuhlfahrer, Kinderwagen etc. Die DIN 18040-2 fordert 150 cm nur für Hauptwege. Nebenwege sollten mindestens 120 cm breit sein. Die Abbildung 1 der DIN 18040 schlägt vor "Bewegungsfläche ohne Richtungsänderung". Für Stellplätze, die möglichst in der Nähe der barrierefreien Zugänge liegen sollten, mindestens 350 cm breit und 500 cm lang. Für Kleinbusse mindestens 350 cm breit, 750 cm lang und 250 cm hoch. Die Senkrechtaufstellung oder Schrägaufstellung ermöglicht bei einer Breite von 350 cm das wahlweise Einparken nach Bedarf. Die Umstiegsfläche Auto-Rollstuhl darf nicht auf dem erhöhten Gehweg liegen. Doppelparkstände nach EAR gehen von einer gemeinsamen Nutzung der Bewegungsfläche zwischen den Parkplätzen aus. Die Oberfläche der Fußgängerwege muss eben, stufenlos, griffig, fugenarm, rutschhemmend, taktil erkennbar, farblich kontrastierend sowie erschütterungs- und blendfrei ausgestaltet werden. Ein Kopffreiraum von mindestens 2,30 m ist zu beachten. Die Längsneigung darf bis zu 6 % betragen, wenn in Abständen von höchstens 10 m Zwischenpodeste mit einem Längsgefälle von höchstens 3 % angeordnet werden.
Roberto Gebhardt
Roberto Gebhardt
2025-07-17 20:18:24
Anzahl der Antworten : 13
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Durch- oder Zugänge für die Feuerwehr müssen mindestens 1,25 Meter breit und geradlinig sein. Bei Türöffnungen und anderen geringfügigen Einengungen in diesen Zugängen ist eine lichte Breite von 1,00 Meter ausreichend. Zu- oder Durchfahrten müssen eine lichte Breite von mindestens 3,00 Metern und eine lichte Höhe von mindestens 3,50 Metern haben. Bei mehr als 12,00 Meter langen, durch Bauteile begrenzten Durchfahrten ist eine lichte Breite von 3,50 Metern vorzusehen. Aufstellflächen für die Feuerwehr sind so anzuordnen, dass alle zum Anleitern bestimmten Stellen von Hubrettungsfahrzeugen erreicht werden können, und sie müssen mindestens 3,50 m breit sein. Liegen diese Flächen parallel zu Außenwänden, muss außerdem auf der Gebäude abgewandten Seite ein mindestens 2,00 m breiter, hindernisfreier Geländestreifen vorhanden sein. Befinden sich die Aufstellflächen rechtwinklig (oder annähernd rechtwinklig) zur anzuleiternden Außenwand, ist ein beidseitig mindestens 1,25 m breiter, hindernisfreier Geländestreifen zusätzlich zur Mindestbreite von 3,50 m vorzusehen.