Was besagt Paragraph 35 von StVO?

Roman Hagen
2025-08-10 13:10:30
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: 16
§ 35 StVO (6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Diese Sonderrechte ermöglichen es z. B. einer Straßenkehrmaschine entgegen der Fahrtrichtung zu fahren. Auch das Abstellen eines Kanalreinigungfahrzeuges im Haltverbot ist möglich wenn dies zur Durchführung der Arbeiten erforderlich ist. Die Sonderrechte bilden auch die Grundlage für nahezu alle Arbeiten von Straßenunterhaltungsdiensten, vom Strauchschnitt über Schadstellensanierung bis zum Einbau von Verkehrszeichen usw. Damit die Sonderrechte beansprucht werden können, muss das Fahrzeug mit Warnmarkierung nach DIN 30710 ausgerüstet sein. Ohne Warnmarkierung dürfen keine Sonderrechte beansprucht werden. § 35 StVO (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Roberto Gebhardt
2025-07-31 06:43:37
Anzahl der Antworten
: 13
Gemäß § 35 Abs. 1 StVO gelten die Sonderrechte insbesondere für Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst. Die Soldaten, Beamten und Mitglieder dieser Institutionen dürfen daher, wenn es zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben dringend notwendig ist, gegen die Vorschriften der StVO verstoßen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße handeln. Die Sonderrechte gemäß § 35 StVO greifen aber nicht nur in Notsituationen, sondern finden auch bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben Anwendung. So dürfen beispielsweise Fahrzeuge für den Straßenbau oder der Müllabfuhr auf allen Straßenteilen und Straßenseiten fahren. Demnach ist unter anderem das Befahren des Standstreifens zulässig. Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Laut StVO müssen die Beamten sicherstellen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden oder zu Schaden kommen.

Patrick Adler
2025-07-23 10:47:24
Anzahl der Antworten
: 15
§ 35 StVO schließt nicht aus, dass Feuerwehrangehörige, die mit einem Privatfahrzeug zum Feuerwehrhaus oder Einsatzort unterwegs sind, Sonderrechte in Anspruch nehmen können. Die Feuerwehr muss hoheitliche Aufgaben auf Grund von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfüllen. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten muss dringend geboten sein. Das heißt, der hoheitliche Auftrag könnte unter Beachtung der Verkehrsregeln nicht, nur unzureichend oder nicht schnell genug erfüllt werden. Sonderrechte dürfen nach § 35 Abs. 8 StVO nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Je größer die Abweichung von den Vorschriften ist, umso größer ist die Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten mit dem Privatfahrzeug sollte sich auf begründete Ausnahmefälle beschränken.