Was macht die Feuerwehr bei einem Unfall?

Hans-Gerd Winkler
2025-07-23 03:43:29
Anzahl der Antworten
: 12
Die wichtigste Aufgabe der Feuerwehr besteht in der Abwendung von lebensbedrohlichen Gefahren für Mensch und Tier, sei es durch Feuer, durch Überschwemmungen, durch einen Unfall, u. v. m.
Die Feuerwehr hat Bei Schadenfeuer und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und
Zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.
Die Pflichtaufgaben der Feuerwehr sind somit die klassischen Aufgaben der Feuerwehr wie z. B. Bekämpfung von Bränden oder Hilfeleistungen nach Verkehrsunfällen.
Das Bergen von Sachgütern z. B. bei technischen Hilfeleistungen, Unwetterereignissen oder die Hilfe bei Verkehrsunfällen gehören ebenso zu den Aufgaben die eine Feuerwehr zu bewältigen hat.

Theo Schütz
2025-07-23 02:56:15
Anzahl der Antworten
: 11
Mit Ihren Informationen können die Kräfte von Feuerwehr und dem Rettungsdienst zielgerichtet alarmiert werden. Sie bemerken Verkehrsunfall oder sind involviert. Sofern Sie sich in keiner Gefahr befinden, bleiben Sie bitte am Einsatzort und weisen die Rettungskräfte ein.
Ich habe keine weiteren Passagen gefunden, die sich thematisch im Kontext dieser Frage befinden. Hier ist das Ergebnis: Sie bemerken Verkehrsunfall oder sind involviert.
Sofern Sie sich in keiner Gefahr befinden, bleiben Sie bitte am Einsatzort und weisen die Rettungskräfte ein.
Mit Ihren Informationen können die Kräfte von Feuerwehr und dem Rettungsdienst zielgerichtet alarmiert werden.

Bodo Ziegler
2025-07-23 01:21:15
Anzahl der Antworten
: 17
Muss beispielsweise ein Unfallopfer nach einem Unfall aus dem Auto geborgen werden, zählt dies zu den kostenlosen Leistungen der Feuerwehr. Anders verhält es sich, wenn nach einem Unfall Öl oder Benzin ausgetreten ist, und die Feuerwehr zur Reinigung der Unfallstelle hinzugezogen wird. Die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Besteht eine Teilschuld, werden die Kosten entsprechend der Schuldquote zwischen den Beteiligten am Unfall aufgeteilt. Dient der Feuerwehreinsatz dazu, Leben zu retten, bleibt er für die Betroffenen kostenfrei. Kommt die Feuerwehr ihrer Aufgabe nach, Menschenleben zu retten, stellen die Kommunen den Betroffenen dafür keine Gebühren in Rechnung.