Welche Dienste gibt es bei der Feuerwehr?

Annegret Bayer
2025-07-24 05:19:11
Anzahl der Antworten
: 14
Die Dienste bei der Feuerwehr umfassen die Brandbekämpfung und die Technische Hilfeleistung, wie in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz beschrieben. Dazu gehören das Retten und Selbstretten, das Auslegen von Druckschläuchen und die Nutzung von Beleuchtungsgeräten. Weitere Dienste sind in den Feuerwehr-Dienstvorschriften 3, 7, 8, 10 und 100 geregelt, die sich mit Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Atemschutz, Tauchen, Leitern und Führung und Leitung im Einsatz befassen. Zudem gibt es spezielle Vorschriften für den Einsatz bei gefährlichen Stoffen, wie in der FwDV 500 beschrieben, sowie für die Informations- und Kommunikationstechnik im Einsatz, wie in der FwDV 800 und 810.

Sarah Jacob
2025-07-24 04:35:02
Anzahl der Antworten
: 13
Der A-Dienst ist der Amtsleiter und fährt bei Großeinsätzen mit raus.
Der B-Dienst ist der Verbandsführer, der mehrere Löschzüge führt.
Der C-Dienst ist der Zugführer, der einen Löschzug führt.
Der D-Dienst ist der Gruppenführer, der ein Löschfahrzeug führt.
In reinen Freiwilligen Feuerwehren gibt es die Funktionen A- bis D-Dienst in dieser Form nicht, allerdings gibt es dort auch genauso Verbands-, Zug und Gruppenführer, die dann die unterschiedlichen Einheiten führen.

Hans-Joachim Seidl
2025-07-24 01:45:30
Anzahl der Antworten
: 8
Viele Berufsfeuerwehren verwenden für ihre Führungsdienste Buchstaben.
Das komplizierte an den Bezeichnungen der Führungsdienste ist, dass sie in Deutschland nicht einheitlich sind.
So kann der C-Dienst in der einen Feuerwehr der Zugführer sein oder aber auch der Verbandsführer.
Noch extremer ist es mit A-Dienst und D-Dienst.
Einmal ist man damit der Gruppenführer und_once der Einsatzleiter für Großschadenslagen oder Katastrophen.

Edwin Berg
2025-07-23 23:56:51
Anzahl der Antworten
: 14
Im mittleren und gehobenen Dienst werden Sie ausschließlich im Brandschutz und der Hilfeleistung sowie im Rettungsdienst eingesetzt. Im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nehmen Sie regelmäßig auch Führungsfunktionen und mit Personalverantwortung wahr. Von Bedeutung sind hierbei sicherlich eine teamorientierte und kooperative Personalführung sowie eine einsatzfreudige, aufgeschlossene und verantwortungsbewusste Einstellung zum Beruf.
Die Einstellungsvoraussetzungen für den mittleren Dienst umfassen einen Hauptschul- oder höherwertigen Schulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklich technischen oder einem anderen für den Feuerwehrdienst geeigneten Beruf.
Für den gehobenen Dienst ist mindestens ein Abschlusszeugnis einer Fachhochschule oder in einem entsprechenden Studiengang einer Gesamthochschule in einer technischen Fachrichtung erforderlich.
Weitere allgemeine Einstellungsvoraussetzungen umfassen eine Fahrerlaubnis der Klasse B, ein Höchstalter bei Ausbildungsbeginn von 38 Jahren und 6 Monaten für den mittleren Dienst bzw. 38 Jahren für den gehobenen Dienst, ein einwandfreies Führungszeugnis und eine uneingeschränkte Feuerwehrdienst- und Atemschutztauglichkeit nach G 26.
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