In welcher Zeit muss die Feuerwehr am Einsatzort sein?

Mathilde Reichert
2025-07-24 04:40:06
Anzahl der Antworten
: 13
Für die Gesprächs- und Dispositionszeit werden zwei Minuten gerechnet, somit muss die Feuerwehr an der Einsatzstelle acht bzw. dreizehn Minuten nach der Alarmierung eintreffen, um die Hilfsfrist einzuhalten. Um bei einem Wohnungsbrand die Menschenrettung spätestens bis zur siebzehnten Minute abgeschlossen zu haben und bis zur achtzehnten Minute mit der Brandbekämpfung begonnen zu haben, ist es erforderlich, dass die verfügbaren Löschfahrzeuge innerhalb von acht bzw. dreizehn Minuten an der Einsatzstelle eintreffen. Es müssen mindestens 55 Fahrzeugpunkte innerhalb von 8 Minuten am Einsatzort sein. Nach 13 Minuten sind keine 135 Fahrzeugpunkte vor Ort. Mindestens ein Fahrzeug muss wasserführend sein. Die Eintreffzeit errechnet sich von dem Zeitpunkt, an dem die Alarmierung der Feuerwehr durch die Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle abgeschlossen ist bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Einsatzstelle erreicht wird.

Gabriele Schulze
2025-07-24 02:01:36
Anzahl der Antworten
: 7
Nach der FwVO ist jede Feuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort in ihrem Zuständigkeitsbereich innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. Diese Zeitvorgabe von 8 Minuten bezeichnet man als die Einsatzgrundzeit.
Es ist so gut wie nie feststellbar, wie viel Zeit vom Moment der Brandentstehung bis zur Entdeckung und im weiteren bis zur Alarmierung der Feuerwehr bereits vergangen ist.
Beim Eintreffen der Feuerwehr ist die zu rettende Person noch nicht direkt geborgen.
Es muss davon ausgegangen werden, dass weitere Zeit vergeht bis die Feuerwehrleute die verletzte oder ohnmächtige Person gefunden haben und aus dem Brandobjekt retten können.
Etwa 17 Minuten nach Ausbruch des Brandes wird die Überlebensgrenze bei einer Kohlenstoffmonoxyd-Vergiftung erreicht, d. h. dass Mensch und Tier eine Rauchvergiftung erleiden, die den Tod zur Folge hat.
Nach etwa 18 Minuten nach Ausbruch des Brandes kann es zum sogenannten „Flash-Over“ kommen.
Hierunter versteht man das schlagartige Durchzünden eines thermisch aufbereiteten Brandraums.
Unterstützt von einem plötzlichen Sauerstoffzutritt, zum Beispiel durch das Bersten von Fensterscheiben aufgrund der Hitzeentwicklung oder das Öffnen von Türen entzünden sich die im Brandraum befindlichen Schwefelgase.
Hierdurch besteht natürlich auch eine erhebliche Gefahr für die Einsatzkräfte.
Je schneller eine Feuerwehreinheit am Einsatzort ist, bzw. sein muss, um so geringer ist die Wahrscheinlichkeit für die Einsatzkräfte durch den „Flash-Over“ oder das Einstürzen von Gebäudeteilen selbst in Lebensgefahr zu geraten.

Diethelm Naumann
2025-07-24 01:03:20
Anzahl der Antworten
: 9
Die Hilfsfrist setzt sich aus folgenden Phasen zusammen: Gesprächszeit: Der Notruf erreicht die Leitstelle, wichtige W-Fragen zum Unfall werden geklärt. Im Anschluss werden die Einsatzkräfte alarmiert.
Ausrückzeit: Die Vorbereitung des Einsatzes läuft: Einsatzkräfte treffen ein und die Fahrzeuge werden präpariert.
Anfahrtszeit: Die Rettungskräfte sind auf dem Weg zum Unfallsort.
Sobald die Rettungskräfte vor Ort sind, endet die Hilfsfrist.
Meist beläuft sie sich auf zehn bis 15 Minuten.
Manche Bundesländer haben Spezifikationen festgelegt, im Groben gelten aber folgende Hilfsfristen und müssen meist in 95 Prozent aller Fälle eingehalten werden:
Baden-Württemberg 10 bis 15 Minuten
Bayern 12 Minuten
Brandenburg 15 Minuten
Bremen 10 Minuten
Hamburg 8 bis 10 Minuten
Hessen 10 bis 15 Minuten
Mecklenburg-Vorpommern 10 Minuten
Niedersachsen in 15 Minuten
Nordrhein-Westfalen 8 Minuten, in ländlichen Bereichen 12 Minuten
Rheinland-Pfalz 15 Minuten
Saarland 12 Minuten
Sachsen 12 Minuten
Sachsen-Anhalt 12 Minuten
Schleswig-Holstein 12 Minuten
Thüringen 14 Minuten, in ländlichen Bereichen 17 Minuten
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