Warum fährt die Polizei hinter Krankenwagen?

Elli Beyer
2025-08-14 15:57:27
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: 12
Nähert sich ein Fahrzeug mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn, müssen alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn machen. Verkehrsteilnehmer müssen sofort reagieren, sobald sie die näherkommenden Einsatzfahrzeuge im Rückspiegel bemerken. Selbst wenn das Fahrzeug noch einige Hundert Meter entfernt ist, müssen sie die Fahrbahn frei machen. Befindet man sich an einer Engstelle, verlässt man diese rasch. An Kreuzungen mit Ampelregelung ist es unter Umständen gestattet, über die rote Ampel zu fahren. Allerdings nur um dem Einsatzwagen das Passieren der Kreuzung zu ermöglichen; nicht, um selbst schneller voran zu kommen. Oft reicht es aus, wenige Meter über die Haltelinie zu fahren, um die dahinter wartenden Fahrzeugen den nötigen Spielraum zum Ausweichen zu schaffen. Freie Bahn schaffen bedeutet im Wesentlichen, dass man rechts an den Straßenrand fährt. Dies gilt übrigens für beide Fahrtrichtungen, denn die übliche Fahrbahnbreite bietet nicht den nötigen Platz für drei Fahrzeuge nebeneinander. Hilfreich ist es, dabei den Blinker zu setzen, sodass nachfolgende Fahrzeuge die Absicht erkennen und ihr Verhalten möglichst anpassen. Außerdem signalisiert es dem Einsatzfahrer, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sein Wegerecht erkannt haben. In jedem Fall sollte man ruhig und eindeutig fahren, also keine abrupten Bremsmanöver oder gefährliche Ausweichbewegungen vollführen.

Aloys Strauß
2025-08-02 11:54:19
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: 16
Wenn man ein Martinshorn hört, sieht man häufig einen Rettungswagen und direkt dahinter ein Notarzteinsatzfahrzeug. Diese getrennte Anreise von Rettungswagen und Notfallmediziner:in nennt man Rendezvous-System. Das Verfahren gibt es in Deutschland bereits seit 1964. Damit treffen beide gleichzeitig an der Einsatzstelle ein, aber im jeweils eigenen Fahrzeug. Das hat den Vorteil, dass der Notarzt bzw. die Notärztin direkt nach dem Einsatz, wenn die verletzte bzw. erkrankte Person vom RTW zur Klinik gebracht wird, verfügbar für Folgeeinsätze ist. Besteht die Gefahr, dass die verletzte bzw. erkrankte Person unterwegs plötzlich ärztliche Hilfe benötigt, begleitet das Notarzteinsatzfahrzeug den Rettungswagen auf dem Weg in die Klinik. Lässt es der Gesundheitszustand der beförderten Person zu, muss das NEF nicht mit zur Klinik fahren, sondern ist sofort wieder einsatzbereit.

Evelyne Beer
2025-07-26 04:09:50
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: 14
Wenn der Grund für den RTW Einsatz auch die Polizei was angeht, sei es aufgrund strafrechtlicher Erwägungen oder Gefährdung, kommt die auch mit dazu.
Bei häuslicher Gewalt, könnte ich mir vorstellen, z. B wenn es heißt, eine Dame erlitt eine Körperverletzung, ihr zustand ist unklar und der anrufer, der die Polizei alarmierte, weiß nicht, ob der Täter sich evtl noch im Haus befinden könnte.
Die Polizei ist da um die Gefahr zu verhindern, ihn evtl festnehmen.
Der RTW ist da um die Dame zu versorgen.
Rein von der Beschreibung her - parallele Alarmierung von Rettungsdienst und Polizei - würde ich am ehesten auf einen psychiatrischen Notfall, sprich Zwangseinweisung, ausgehen.
Ansonsten kommt eben so ziemlich alles andere in Betracht, wo sich die Aufgabengebiete von Polizei und Rettungsdienst überschneiden, z.B. Körperverletzung, Missbrauch - oder auch eine vermutete Gefährdung des Rettungsdienstpersonals anhand der Notrufmeldung.
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