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Wo darf Holz gelagert werden?

Mathilde Reichert
Mathilde Reichert
2025-10-04 15:46:45
Anzahl der Antworten : 16
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Das Brennholz sollte mit einem Abstand von 5 bis 10 Zentimetern von der Hauswand gestapelt werden. Kellerräume sind grundsätzlich ungeeignet für die Lagerung von Brennholz. Gleiches gilt im Übrigen für Garagen. Wenn das Scheitholz vollständig getrocknet und für die Verbrennung im Ofen oder Kamin bereit ist, kann es auch im Innenraum direkt an der Feuerstätte gelagert werden – beispielsweise in einem Holzkorb oder einem Kaminholzregal.
Renate Hoffmann
Renate Hoffmann
2025-09-24 01:50:46
Anzahl der Antworten : 20
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Grundsätzlich gilt, dass feuchtes Holz, beispielsweise frisch gesägtes Holz oder Stammabschnitte, im Freien gelagert werden. Trockenes Holz für den Möbel- oder für den Innenausbau, sollten Sie im Haus lagern, damit es sich entsprechend akklimatisieren kann. Als eine einfache und günstige Form der Lagerung haben sich Holzstapel bewährt. Die Holzstapel sollten Sie auf einem Unterbau aufsetzen, der etwa 40 bis 60 cm hoch sein sollte, damit das Holz auch von unten gut belüftet wird. Bei Lagerung im Freien sollten Sie sich für Ihren Holzstapel einen Platz aussuchen, der weder in der prallen Sonne, noch in einer feuchten Mulde liegt.

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Hilde Paul
Hilde Paul
2025-09-16 12:50:17
Anzahl der Antworten : 16
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Trockenes Bauholz sollte im Haus oder Schuppen gestapelt werden. Wenn daheim der Platz nicht ausreicht, kann sich auch ein angemieteter geschützter Lagerraum lohnen. Das Holz darf während der Trocknung keiner direkten Sonne oder Regen ausgesetzt sein, damit es nicht unnötig strapaziert wird, schlecht oder zu schnell trocknet. Ein trockener Untergrund ist unabdingbar, damit das Bauholz vor aufsteigender Bodenfeuchtigkeit geschützt ist. Dafür kann ein passender Unterbau empfehlenswert sein, sodass das Bauholz auch von unten gut belüftet wird. Zur Wand empfiehlt sich ein Abstand von mindestens einer Handbreite. Wenn Sie Bauholz lagern, zum Beispiel einzelne Bretter, sollten sie einen Abstand von mind. 3 cm zueinander haben. Kaminholz besser im Freien lagern; geschützt vor Sonne, Regen, Bodenfeuchte, aber mit ausreichend zirkulierender Luft – zum Beispiel an einer Hauswand.
Theo Wilke
Theo Wilke
2025-09-16 12:10:17
Anzahl der Antworten : 14
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Außerhalb des kritischen Abstandes darf das Holz ohne weitere Absicherung gelagert werden, da es eine ausreichende Entfernung zur Fahrbahn aufweist. Das Lagern und Verladen bzw. das Häckseln von Holz ist an privaten und öffentlichen Feld- und Waldwegen ohne Genehmigung als sog. Gemeingebrauch erlaubt. An Gemeindestraßen kann es je nach Ausbauzustand der Straße und des Verkehrsaufkommen als Gemeingebrauch gelten.

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