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Feuerwehr-Freistellung nach Einsatz – Ist das wirklich so einfach?

Guenter Böhm
Guenter Böhm
2025-04-06 12:38:44
Anzahl der Antworten : 12
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Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der anerkannten Hilfsorganisationen dürfen aus ihrem Dienst in der Feuerwehr oder ihrer Mitwirkung im Katastrophenschutz keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Aus- und Fortbildungen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde oder des Kreises entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Bei Einsätzen erstrecken sich Freistellungs- und Entgeltanspruch auch auf den zur Wiederherstellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit erforderlichen Zeitraum danach. Die Festlegung des Zeitraums trifft die Einsatzleitung.
Tom Heß
Tom Heß
2025-03-24 18:25:06
Anzahl der Antworten : 16
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Freigestellt von der Arbeit werden Mitarbeiter der Feuerwehr vor allem während ihrer Einsatzes, aber auch bei Ausbildungen, Bereitschaft und Sicherheitswachen. Sie sind während der Teilnahme am Einsatz und für einen angemessenen Zeitraum danach zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. Arbeitgeber von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten müssen für den Zeitraum eines Einsatzes das normale Entgelt einschießlich Nebenleistungen und Zuzahlungen weiterzahlen. Die Gemeinden erstatten privaten Arbeitgebern diese Gelder auf Antrag.

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Marita Mai
Marita Mai
2025-03-24 15:56:26
Anzahl der Antworten : 12
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Ja, haben sie, sogar die Pflicht! Dabei wird auch ein angemessener Zeitraum nach dem Einsatz mit eingeräumt, so dass die Einsatzkräfte nicht umgehend wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren müssen, sondern je nach Einsatz auch die Möglichkeit haben, eine Pause einzulegen. Rettungskräfte haben ebenso ein Recht, für einen Einsatz und einen angemessenen Zeitraum danach von der hauptberuflichen Tätigkeit freigestellt zu werden.