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Wann kippt die Rechnung: Wer zahlt für einen Feuerwehreinsatz?

Marina Noack
Marina Noack
2025-04-28 11:02:37
Anzahl der Antworten: 9
Generell gilt, dass Einsätze der Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Notlagen sowie bei Bränden grundsätzlich kostenlos sind. Die entstandenen Kosten werden von der Gemeinde getragen. Kosten für den Einsatz werden aber vom Träger der Feuerwehr Lossburg, der Gemeinde Lossburg, bei Brandstiftung oder böswilliger Alarmierung erhoben. Für Hilfeleistungen, also Kann- Aufgaben der Feuerwehr, die nicht unmittelbar eine Bedrohung für Menschenleben darstellen, wie z.B. das Auspumpen von Kellern, das Entfernen umgestürzter Bäume oder der Einsatz bei Ölspuren werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Haftbar ist je nach Sachlage entweder der Verursacher des Schadens oder der Eigentümer des Gegenstandes, der den Schaden verursacht hat. Auch die Betreiber von Brandmeldeanlagen müssen die durch Fehlalarmierung entstandenen Kosten ersetzen.
Liesbeth Wittmann
Liesbeth Wittmann
2025-04-18 05:24:33
Anzahl der Antworten: 6
Selbst bezahlen müssen Sie vor allem Einsätze aufgrund von eigener Brandstiftung oder Scherzanrufen. Auch bei Einsätzen zur Rettung von Haustieren werden Sie oftmals zur Kasse gebeten. Allgemein kommt es allerdings auf den einzelnen Fall an. Diese werden geprüft und dann wird entschieden, ob Sie etwas bezahlen müssen. Falls Sie einen Feuerwehreinsatz selbst bezahlen müssen, können die Kosten sehr schnell unerwartet hoch ausfallen.
Gertraud Eder
Gertraud Eder
2025-04-11 18:30:10
Anzahl der Antworten: 8
In der Regel ist ein Feuerwehreinsatz bei Unfällen oder Bränden kostenfrei. Es gibt allerdings gewisse Einsätze, wo die Feuerwehr eine Rechnung schicken kann. Bei vorsätzlicher Verursachung von Gefahr oder Schaden oder vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr zum Beispiel. Jede Stadt und Gemeinde kann eine Feuerwehrgebührensatzung aufstellen. Für einen absichtlich erzeugten Unfugalarm können so leicht tausende von Euro zusammen kommen.
Robert Wahl
Robert Wahl
2025-04-04 03:56:17
Anzahl der Antworten: 4
Wer allerdings im Umgang mit Feuer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, muss damit rechnen, dass am Ende eine Rechnung für den Feuerwehreinsatz im Briefkasten liegt. Feuerwehrkosten werden ebenfalls in Rechnung gestellt, sobald Kraftfahrzeuge involviert sind – also der Schaden oder die Gefahr durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs wie beispielsweise eines Autos erfolgt. Ein Beispiel dafür wäre, dass ein Grundstücks-Besitzer den Feuerwehreinsatz für die Beseitigung eines fremden Schrott-Autos auf seinem Grund und Boden bezahlen muss, weil der Verursacher nicht auffindbar ist. Bei Haustieren kann es sein, dass Halter oder Halterin die Rechnung einer Rettung durch die Feuerwehr zahlen müssen – beispielsweise, wenn eine Katze vom Baum oder Hausdach geholt werden soll.
Johanna Straub
Johanna Straub
2025-03-26 13:05:56
Anzahl der Antworten: 5
Generell gilt, dass Einsätze der Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Notlagen sowie bei Bränden grundsätzlich kostenlos sind. Diese Aufgaben zählen zu den Pflichten der Feuerwehr und sind für Privatleute quasi kostenfrei. Es gibt jedoch auch Situationen, bei denen keine Kostenübernahme stattfindet und Privatleute den Feuerwehreinsatz direkt zahlen müssen. Dazu zählen unter anderem: wenn Sie mutwillig einen Fehlalarm ausgelöst haben, wenn Sie das Feuer mutwillig gelegt haben (Brandstiftung), das Einfangen von Tieren (beispielsweise, wenn eine Katze vom Dach gerettet werden muss), die Türöffnung in Gebäuden (Wohnung, Haus, Aufzüge), das Entfernen von umweltgefährdenden Stoffen (beispielsweise Öl auf einem Parkplatz), das Entfernen von Sturmschäden (außer, es handelt sich um einen Katastrophenfall), das Beseitigen von Wasserschäden (beispielsweise bei einem Rohrbruch), die Unterstützung bei Räumarbeiten (außer, es handelt sich um einen Katastrophenfall), die Absicherung von Gebäuden. Die Kosten trägt in diesen Fällen der Verursacher des Schadens, der Meldende oder der Eigentümer des Gegenstandes (Haus, Auto, Alarmanlage) beziehungsweise Tieres.
Andreas Forster
Andreas Forster
2025-03-26 11:52:12
Anzahl der Antworten: 8
Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind. Kostenersatz kann verlangt werden für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, veranlasst war, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen. Kostenpflichtig ist grundsätzlich der Verursacher der Gefahr oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete, darüber hinaus z. B. wer Sicherheitswachen der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat.