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Feuerwehreinsatz-Rechnung: Muss ich bezahlen?

Hans-Josef Bock
Hans-Josef Bock
2025-04-14 11:30:35
Anzahl der Antworten: 4
Die Kommunen können durch Satzung Gebühren für grundsätzlich gebührenfreie Brandeinsätze erheben, wenn diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden seien. Die Klägerin könne als Mutter des Verursachers als Gebührenschuldnerin herangezogen werden. Diese Vorschriften sähen vor, dass für Personen, die noch nicht 14 Jahre alt seien, die ordnungsrechtlichen Maßnahmen auch gegen die Person gerichtet werden könne, die zur Aufsicht über sie verpflichtet sei und zwar unabhängig davon, ob diese ihre Aufsichtspflicht verletzt habe. Die Heranziehung zu den Kosten der Nachbarschaftshilfe anderer Gemeinden sei zwar grundsätzlich möglich, setze aber voraus, dass die Stadt Alfeld Gebühren grob fahrlässig verursachte Brände erheben könnte.
Lore Lindemann
Lore Lindemann
2025-04-08 14:22:49
Anzahl der Antworten: 5
Die Kosten eines Feuerwehreinsatzes könnten dem Anscheinsstörer auferlegt werden – und zwar unabhängig von Verschulden, Alter, Handlungs-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit sowie Strafmündigkeit. Wenn die Rechtsgrundlage dies zulässt, so wie beispielsweise in Sachsen. Darüber hinaus kann die Gemeinde durch Satzung weitere Kostenschuldner bestimmen. Dazu können auch derjenige zählen, dessen Verhalten den Einsatz erforderlich gemacht hat – anerkanntermaßen unabhängig von Verschulden, Alter, Handlungs-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit sowie Strafmündigkeit.
Karl-Heinrich Ruf
Karl-Heinrich Ruf
2025-03-26 16:33:31
Anzahl der Antworten: 7
Ein „Einsatz“ der Feuerwehr liegt auch dann vor, wenn die vorsorgliche Anwesenheit von Einsatzkräften erforderlich erscheint, weil eine objektiv gefahrenträchtige Situation noch nicht endgültig bereinigt ist. Der Kostenbescheid war daher rechtmäßig ergangen. Bei einer solchen latenten Gefahrenlage, die sich durch unvorhersehbare Ereignisse jederzeit aktualisieren kann, stellt auch die passive Präsenz von Feuerwehreinsatzkräften schon einen Einsatz dar, der eine Kostenforderung gegenüber dem Gefahrverursacher begründen kann. Wenn vorsorgliche Anwesenheit erforderliche ist, ist es auch ein Einsatz.