In Deutschland werden Rettungseinsätze bei Verletzungen und Erkrankungen in der Regel von den Krankenkassen bezahlt, egal ob es sich um eine private oder gesetzliche handelt. Laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bedarf es für die Kostenübernahme aber eines „krankenbehandlungsbedürftigen Hintergrunds“. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel nur dann die Kosten eines Hubschraubereinsatzes, wenn dieser aus medizinischen Gründen notwendig war, wenn es sich also um Rettungskosten handelt.
Wenn kein anderer Versicherer leistet, übernimmt die private Unfallversicherung die Kosten für die Bergung nach einem Skiunfall von der Piste – aber auch für Such- und Rettungsleistungen und den Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus. Muss ein Skifahrer in den Bergen vom Hubschrauber gerettet werden, weil er wegen des schlechten Wetters nicht mehr ohne zu großes Risiko ins Tal zurückkehren könnte, muss er die Kosten selbst tragen. Die Kosten einer Bergung oder einer Suchaktion können erheblich sein.
In Österreich werden die Rettungskosten bei Ski-Unfällen meist überhaupt nicht bezahlt. Skifahrer müssen sich also extra absichern, wenn sie die Kosten für den Helikoptereinsatz, im Schnitt rund 3.500 Euro, nicht tragen wollen.