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Wann zahle ich den Bergrettungsdienst selbst?

Hilda Klose
Hilda Klose
2025-07-05 03:49:03
Anzahl der Antworten : 8
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Gerade bei Freizeitunfällen sind Bergungskosten selbst zu tragen. "Die Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt", heißt es eindeutig und unmissverständlich in Paragraph 131, Absatz 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. Gerade in den Bergen können die Rettungskosten schnell einmal mehrere tausend Euro ausmachen, gerade wenn ein Hubschrauber zum Einsatz kommt. Das stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung zu den Schmerzen nach einem Unfall dar.
Heinz-Joachim Bode
Heinz-Joachim Bode
2025-07-05 01:06:27
Anzahl der Antworten : 10
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Teilnehmer einer privaten Wandertour müssen grundsätzlich die Kosten für eine Bergrettung selbst tragen. Löst eine einzelne Person einen Hubschrauber-Einsatz aus, kann sie von ihrem Begleiter auch keinen Schadenersatz verlangen und die Kosten einfordern. Jeder Teilnehmer sei für sich selbst verantwortlich - wie in einer klassischen Gefahrengemeinschaft. Die Klägerin musste die Kosten für den Rettungseinsatz allein tragen.
Sieglinde Keßler
Sieglinde Keßler
2025-07-05 00:14:46
Anzahl der Antworten : 18
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Wenn die Geretteten unverletzt sind, dann müssen sie die Kosten für den Einsatz selbst tragen - außer sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung, etwa über den DAV. Das Bergen von Personen aus unwegsamen Gelände oder das Suchen von Vermissten wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt. Ob Bergsteiger Turnschuhe anhatten oder nicht, spielt bei der Kostenübernahme keine Rolle. Ob Wanderer wegen Leichtsinns oder aus anderen Gründen am Berg in Not geraten, spielt somit bei der Frage, wer für den Einsatz bezahlen muss, keine Rolle. Es geht nur darum, ob sie verletzt sind oder eben nicht.