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Höchstalter für die Feuerwehr: Gibt es da eine Grenze?

Roman Jahn
Roman Jahn
2025-07-17 13:15:44
Anzahl der Antworten : 11
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Nein, es gibt für ASGT keine festgelegte Altersgrenze, ab der diese kein Atemschutzgerät (ASG) mehr tragen dürfen. Grundsätzlich kann nur der Arzt feststellen, ob Sie geeignet sind ASG zu tragen oder nicht. Diese ärztlichen Überprüfungen Ihrer gesundheitlichen Eignung ist in regelmäßigen Abständen aller 36 Monate, ab 50 jährlich, zu wiederholen (siehe Tabelle). Also – eine Altersgrenze für ASGT besteht nicht generell und absolut. Nur der Arzt oder der ASGT selbst legt das Ende der ASGT-Tätigkeit fest. Ein 60- oder gar 65- jähriger ASGT ist heute keine Seltenheit mehr.
Katarina Hoppe
Katarina Hoppe
2025-07-09 18:43:19
Anzahl der Antworten : 11
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Maximal 35 Jahre alt (Ausnahme: Stufenausbildung „Berufsfeuerwehrmann“).
Birgitt Schaller
Birgitt Schaller
2025-07-04 01:08:20
Anzahl der Antworten : 18
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Mit dem Gesetzesentwurf schlagen wir eine höhere Altersgrenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst bis zum Renteneintrittsalter vor, also eine Anhebung von derzeit 65 auf 67 Jahre. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, im Einzelfall eine Verlängerung der aktiven Dienstzeit um jeweils bis zu drei Jahre zu ermöglichen. Eine Verlängerung soll dann auch mehrfach möglich sein.
Ismail Rauch
Ismail Rauch
2025-06-23 02:01:58
Anzahl der Antworten : 13
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Das ist immer wieder ein heißes Thema und wurde schon oft vor Gericht ausgefochten. Die Aufgaben der Feuerwehr verlangen eine hohe Körperliche Belastung. Viele Feuerwehren setzen das Höchstalter nicht so tief herab. Es ist schon so schwer genug geignete Bewerber für den Berwerbungstest zu bekommen. Aufgrund der extrem großen Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit ist ein Einsatz von Feuerwehrleuten in den Kernaufgaben der Brandbekämpfung und Personenrettung nur bis zu einem Höchstalter von 45 bis 50 Jahren möglich, weshalb der EuGH eine Altersgrenze von 31 Jahren als zulässige, weil sachlich gerechtfertigte Benachteiligung ansah.
Marek Wunderlich
Marek Wunderlich
2025-06-23 00:57:31
Anzahl der Antworten : 11
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Die Mitgliedschaft endet mit Vollendung des 60. Lebensjahres, auf Wunsch des Mitgliedes spätestens mit dem Ende des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.