Was darf ich als 16-Jähriger bei der Feuerwehr tun?

Roberto Gebhardt
2025-06-27 21:14:43
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: 13
Ab dem vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kannst du als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten. Du darfst aber erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden. Feuerwehranwärter sind den Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.

Bärbel Heinz
2025-06-18 16:31:13
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: 11
In der Regel wird in Bayern dann bereits der erste Truppmann Lehrgang absolviert. Konkret darf der Anwärter hier dann bereits einen Wasserschlauch zusammenschrauben und nach der Grundausbildung aktiv an der Brandbekämpfung teilnehmen.

Gert Bühler
2025-06-10 18:07:29
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: 15
Erst ab 16 darf man mitfahren und mithelfen, jedoch nicht bei allen Einsätzen. Jugendliche dürfen auch noch nicht alle Aufgaben ausüben. Bei Löscheinsätzen müssen sie aus Sicherheitsgründen hinter dem Verteiler bleiben und dürfen nicht bis zur Brandstelle.

Kornelia Meyer
2025-06-10 16:03:42
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: 14
In einigen Bundesländern geben es die Gesetze her, dass Jugendliche ab 16 Jahren mit entsprechender Voraussetzung (je nach Bundesland z.B. bestandene Leistungsspange der DJF oder abgeschlossener TM I-Lehrgang) mit zu Einsätzen ausrücken dürfen. Ich persönlich halte da nicht besonders viel von, denn mit 16 (und auch 17) Jahren ist man nunmal noch Jugendlicher und kein volljähriger Erwachsener. Es obliegt also dem Einheitsführer, auf den/die Jugendlichen "aufzupassen" - und dafür bleibt bei einem Notfall schlichtweg keine Zeit. Einen Bereich "außerhalb des Gefahrenbereichs", wo man den/die Jugendlichen einsetzen kann/könnte, gibt es meines Erachtens bei Feuerwehreinsätzen auch nicht - denn der sichere Bereich ist in aller Regel da, wo die Schaulustigen stehen, also außerhalb der Absperrung.
Das ist von Feuerwehr von Feuerwehr unterschiedlich bei meiner Feuerwehr darf man bereits ab 16 mit aber wie gesagt nicht in den Gefahrenbereich da dieser sog. Gefahrenbereich jedoch nirgendwo genau definiert ist lassen dich viele Feuerwehren erst ab 18 mit am besten den Jugendwart fragen ist ne total berechtigte Frage. Ein wichtiger Punkt ist das auch deine Eltern damit einverstanden sind.

Wiebke Sander
2025-06-10 13:42:43
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: 16
Mit dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten dürfen Angehörige der Jugendfeuerwehr ab dem 16. Lebensjahr auch außerhalb der Jugendfeuerwehr zu Ausbildungsveranstaltungen und im Einsatz zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden. Die Erziehungsberechtigten werden vor Erteilung ihrer Zustimmung über die Inhalte ihrer Erklärung von der Feuerwehr in geeigneter Weise informiert.
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