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Altersbeschränkungen für Atemschutzgeräteträger: Was sind die Fakten?

Reimund Buchholz
Reimund Buchholz
2025-06-10 02:45:39
Anzahl der Antworten : 9
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Nein, es gibt für ASGT keine festgelegt Altersgrenze, ab der die kein Atemschutzgerät (ASG) mehr tragen dürfen. Weder die PSA-Benutzungsverordnung noch die DGUV 1 „Grundsätze der Prävention“ noch die DGUV I 504-26 Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Vorsorge noch die DGUV R 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten (für ASGT ohne Rettungsaufgaben) noch die FwDV 7 Atemschutz (für ASGT mit Rettungsaufgaben) enthalten dazu Regelungen oder Festlegungen. Grundsätzlich kann nur der Arzt feststellen, ob Sie geeignet sind ASG zu tragen oder nicht. Diese ärztlichen Überprüfungen Ihrer gesundheitlichen Eignung ist in regelmäßigen Abständen aller 36 Monate, ab 50 jährlich, zu wiederholen. Insgesamt ist in der DGUV I 250-428 „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 – Atemschutzgeräte“ festgelegt: ASGT müssen wegen ihrer enorme physische Belastung und psychische Beanspruchung im Einsatz ihre gesundheitliche Eignung nach berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G 26 durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen bekommen. Also – eine Altersgrenze für ASGT besteht nicht generell und absolut. Nur der Arzt oder der ASGT selbst legt das Ende der ASGT-Tätigkeit fest.
Maximilian Stephan
Maximilian Stephan
2025-06-10 02:39:49
Anzahl der Antworten : 20
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Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr (auch: Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben) müssen wegen ihrer enorme physische Belastung und psychische Beanspruchung im Einsatz ihre gesundheitliche Eignung nach berufsgenossenschaftlichem Grundsatz G 26 durch eine ärztliche Untersuchung nachgewiesen bekommen. Dabei wird die Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten Pressluftatmer nach G 26, Gruppe 3, erteilt. Die Untersuchungen erfolgen auf der Basis von DGUV V 6 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ und DGUV 6 DGUV 250-428 „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 26 – Atemschutzgeräte“ entsprechend nachfolgender Tabelle. Personen bis 50 Jahre: vor Ablauf von 36 MonatenPersonen über 50 Jahre: vor Ablauf von 12 Monaten.
Roman Jahn
Roman Jahn
2025-06-10 02:24:09
Anzahl der Antworten : 11
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Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Dierk Wild
Dierk Wild
2025-06-09 22:47:56
Anzahl der Antworten : 10
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Atemschutzgeräteträger müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für 18- bis 50-Jährige sind regelmäßige Nachuntersuchungen vor Ablauf von drei Jahren erforderlich. Für über 50-Jährige bei Gerätegewicht über 5 kg vor Ablauf von zwölf Monaten. Jeder Atemschutzgeräteträger muss neben der organisatorischen Verantwortung des Leiters der Feuerwehr eigenverantwortlich dafür Sorge tragen, dass die regelmäßige Nachuntersuchung innerhalb der vom Arzt festgelegten Frist durchgeführt wird.