Das Aufgabengebiet der freiwilligen Feuerwehr lässt sich in vier verschiedene Bereiche gliedern: "Retten, Löschen, Bergen, Schützen".
Unter Rettungen verstehen wir alle Befreiungen von lebenden Menschen oder Tieren aus Zwangslagen, die lebensbedrohlich sein können.
Das kann natürlich bei Bränden der Fall sein, wenn Menschen oder Tiere durch Flammen und Rauch unmittelbar gefährdet sind.
Aber auch die Befreiung von verschütteten, abgestürzten, eingeklemmten oder auf sonstige Weise festsitzenden Personen oder Tieren nach Verkehrs-, Arbeits-, oder Freizeitunfällen oder technischen Störungen gehören zu unseren Aufgaben.
Bei Einsätzen hat das Retten –sofern es die Einsatzlage zulässt- immer Vorrang.
Die einstige Uraufgabe der "Feuer-Wehr", der Löscheinsatz, ist längst in den Hintergrund gerückt.
Heute machen Brände einen immer geringer werdenden Teil der Einsätze aus.
Trotzdem nimmt die Brandbekämpfung einen wesentlichen Stellenwert in der Ausbildung der Feuerwehrleute ein, denn mit einfachem "Wasser spritzen" ist es in Zeiten moderner Löschtechnik eben nicht getan.
Für die Feuerwehr bedeutet der Begriff "Bergen": Ein toter Mensch, ein totes Tier oder ein nicht lebender Gegenstand wird aus einer Zwangslage befreit.
Zu Bergungseinsätzen gehören zum Beispiel: die Befreiung von getöteten Personen/Tieren nach Unfällen, Bränden oder sonstigen Unglücken aus Unfallwracks, aus Gebäuden (Trümmern), aus Gewässern usw.
Nicht erst nach einem Unglück wird die Feuerwehr aktiv, schon vorher wird versucht, Risiken zu minimieren und Gefahren auszuschließen.
So gehören regelmäßige Brandsicherheitsdienste zu unserem Aufgabenfeld.
Diese werden zum Beispiel bei größeren Veranstaltungen durchgeführt.
Je nach Größe sind ein oder zwei Kräfte damit beschäftigt, zum Beispiel zu kontrollieren, ob Fluchttüren und Rettungszufahrten frei gehalten werden und auch die sonstigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden.
Ebenso gehören Umweltschutzeinsätze (zum Beispiel "Öl auf Gewässer") zu unseren Aufgaben.