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Sind Wärmebildkameras erlaubt?

Jacqueline Jakob
Jacqueline Jakob
2025-08-03 19:30:08
Anzahl der Antworten : 9
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Seit 2020 ist die Jagd auf Schwarzwild mit Nachtsicht- oder Wärmebild-Vorsatzgeräten in den meisten Bundesländern erlaubt. Ich konnte nach Antrag und Beauftragung in Baden-Württemberg bereits früher mit dieser Technik arbeiten. Ein Umstecken aufs Zielfernrohr ist höchstens auf dem Ansitz möglich, nicht auf der Pirsch. Folglich muss man in den sauren Apfel beissen und sich ein weiteres, teures Gerät anschaffen – den sogenannter Shooter, also ein Vorsatzgerät für das Zielfernrohr – reine Zielgeräte sind nach wie vor verboten. Anfangs gab es nur Restlichtverstärker als Vorsatzgeräte auf dem Markt, mittlerweile ist auch das Angebot an leistungsfähigen Wärmebildvorsatzgeräten in allen Preisklassen sehr groß. Solange die Gesetzeslage die Nutzung eines am Restlichtverstärker oder Gewehr montierten IR-Strahler verbietet, macht der Einsatz wenig Sinn. Die Wärmebildtechmik kommt hingegen ohne solche Hilfsmittel aus. Spotter und Shooter gibt es mittlerweile in allen Preisklassen von etwa 1.000 € bis 6.000 € (können aber auch mal das Doppelte kosten).
Rüdiger Noll
Rüdiger Noll
2025-07-29 03:29:18
Anzahl der Antworten : 11
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Seit einer Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2020 darf Jäger grundsätzlich Nachtsicht- und Wärmebild-Vorsatzgeräte erwerben und besitzen – sofern sie keine künstlichen Lichtquellen wie Infrarotstrahler enthalten. Doch das Jagdrecht bleibt davon unberührt: Laut § 19 Abs. 1 Nr. 5a des Bundesjagdgesetzes ist der Einsatz solcher Geräte zur Jagdausübung grundsätzlich verboten. Das bedeutet: Zwar darf man sie besitzen, aber nicht automatisch zur Jagd einsetzen. Viele Bundesländer nutzen ihren Spielraum und erlauben per Landesjagdrecht die Verwendung von Wärmebildvorsätzen bei der Jagd auf Schwarzwild. Beispielsweise haben Niedersachsen, Bayern und Sachsen entsprechende Ausnahmen eingeführt. In anderen Bundesländern – etwa in Bremen oder Nordrhein-Westfalen – bleibt der Einsatz dieser Technik zur Jagd hingegen untersagt oder stark eingeschränkt. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal: Während Vorsatzgeräte in vielen Fällen erlaubt sind, bleiben vollständig integrierte Wärmebild-Zielfernrohre weiterhin verboten. Sie gelten rechtlich als Nachtzielgeräte und sind sowohl waffen- als auch jagdrechtlich untersagt. Erlaubt ist nur der Einsatz von extern montierbaren Vorsatzgeräten – und auch das nur unter bestimmten Bedingungen. Die Nutzung von Wärmebildtechnik bei der Jagd ist 2025 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – aber nicht grenzenlos. Während der Besitz legal ist, entscheidet das jeweilige Bundesland über die jagdliche Zulässigkeit. Vorsatzgeräte sind an vielen Orten zur Schwarzwildbejagung erlaubt, voll integrierte Wärmebild-Zielfernrohre bleiben jedoch verboten. Wer moderne Jagdtechnik einsetzen will, sollte sich genau über die geltende Rechtslage in seinem Bundesland informieren.
Hardy Bruns
Hardy Bruns
2025-07-15 11:10:00
Anzahl der Antworten : 12
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Nordrhein-Westfalen ERLAUBT WÄRMEBILD VERBOTEN Wärmebild ist jedoch komplett verboten Künstliche Lichtquellen auf der Waffe montiert sind weiterhin verboten Künstliche Lichtquellen weiterhin verboten
Margarita Dittrich
Margarita Dittrich
2025-07-15 09:14:29
Anzahl der Antworten : 10
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Es ist wichtig, dass Sie vor Montage die gesetzliche Lage klären, ob Sie ein Vorsatzgerät auf ein Zielfernrohr / Schusswaffe montieren dürfen oder nicht. Weiter ist entscheidend, ob und welche Vorgaben es in Form von Geräten, die Verwendung von Aufhellern, der Technik allgemein und Bedingungen, unter denen die Geräte montiert werden dürfen zu beachten gibt. Bitte beachten Sie auch unbedingt die aktuelle Gesetzeslage in Ihrem Bundesland bzw. auch auf die jagdliche Gesetzeslage. Im Ausland sollten Sie sich immer genau informieren, hier gibt es von Land zu Land große Unterschiede.