Werden freiwillige Feuerwehrleute bezahlt?

Benjamin Bruns
2025-07-19 05:02:58
Anzahl der Antworten
: 7
Die freiwillige Feuerwehr leistet einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft. Nur 6,2 Prozent aller Feuerwehrleute gehören in Deutschland der Berufsfeuerwehr bzw. einer Werksfeuerwehr an. Alle übrigen Einsatzkräfte zählen zur freiwilligen Feuerwehr und sind somit ehrenamtlich tätig. Doch wie steht es um die Bezahlung bei der freiwilligen Feuerwehr: Bekommen die Ehrenamtler für ihren gemeinnützigen Einsatz bei Tag und Nacht ein Gehalt oder gehen sie gänzlich leer aus. Die Antwort lautet: Jein. Wie der Name schon sagt, arbeiten die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr freiwillig. Für ihr Engagement bekommen die Ehrenamtler bei der freiwilligen Feuerwehr grundsätzlich kein Gehalt. Doch für manche gibt zumindest eine kleine Form der Anerkennung: Führungskräfte bei der freiwilligen Feuerwehr erhalten eine geringe Aufwandsentschädigung. Manche Kommunen zahlen auch einen Fahrkostenzuschuss oder eine Aufwandsentschädigung pro Einsatz. Diese Beträge werden in der Regel pauschal für einen Einsatz ausgezahlt und sollen laut dem Feuerwehrmagazin etwa zehn Euro betragen.

Irmtraut Kretschmer
2025-07-19 04:35:42
Anzahl der Antworten
: 18
Die durch die Kommunen maximal festsetzbaren Beträge für die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren festgesetzt.
Die tatsächlich in der jeweiligen Kommune zu zahlende Aufwandsentschädigung wird aber in jeder Kommune durch eine eigene kommunale Satzung festgelegt – sie darf maximal die Höchstbeträge aus dieser Landesverordnung vorsehen oder sich für einen Wert bis zu diesem Höchstbetrag entscheiden.
Die neue Verordnung sieht Anpassungen der Aufwandspauschalen für Kreiswehrführer von bislang maximal 700 Euro auf künftig maximal 1.200 Euro, bei den Stadtwehrführern von 270 Euro auf 400 Euro und in den Gemeinden von 200 Euro auf 400 Euro vor.
Die maximale Verdienstausfallentschädigung soll von bislang 20 Euro auf künftig maximal 40 Euro je Stunde, maximal 320 Euro am Tag, in Ausnahmefällen maximal 500 Euro je Tag, angehoben werden.