Werden freiwillige Feuerwehrleute bezahlt?

Sigmund Jacobs
2025-08-16 09:56:25
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: 15
Diese Feuerwehrleute bekommen dafür kein Geld. Wie der Name schon sagt handelt es sich um eine Freiwillige Feuerwehr, das heißt, dass die Mitglieder ihre Arbeit Ehrenamtlich verrichten. Ein Gehalt bekommt ein Feuerwehrmann für Einsätze und Übungen daher keines. In einigen Gemeinden gibt es eine Aufwandsentschädigung pro Einsatzstunde / Übungsstunde. Die Gemeinden erstatten privaten Arbeitgebern diese Gelder auf Antrag. Selbständige, die sich ehrenamtlich bei der Feuerwehr engagieren, bekommen ihren Verdienstausfall von Gemeinde bis zu einer Höchstgrenze ersetzt.

Helen Adler
2025-08-10 02:12:11
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: 18
Der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ist ehrenamtlich, somit erhält man kein Geld.

Margrit Scharf
2025-08-06 04:12:03
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: 7
Für die Mitgliedschaft oder für Einsätze bekommt ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr kein Geld. Jedoch erhält man eine Aufwandsentschädigung, wenn man besondere Aufgaben wie die Gerätewartung trägt oder wenn man an Feuersicherheitswachen bei Veranstaltungen teilnimmt.

Isabella Huber
2025-07-28 20:18:19
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: 12
Die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr bekommen kein Gehalt, nicht einmal eine Aufwandsentschädigung für evtl. Einsätze. Die Freiwillige Feuerwehr bekommt für Brandeinsätze keine Vergütung. Da es sich um ein öffentliches Ehrenamt handelt, steht einem jedoch die Überlassung der Dienstbekleidung zu.
Einige Kommunen haben das schon begriffen und gewähren ihren Feuerwehrleuten Aufwandsentschädigungen für Einsätze und Übungsdienste. Wir in Berlin bekommen nur eine kleine Aufwandsentschädigung pro Einsatzstunde.
Bin mir jetzt gar nicht sicher, aber glaube, dass das zur Zeit etwa 3,50€ pro Stunde sind.
Also bei uns bekommt man 7,50 € die stunde....das heißt aber offiziell "aufwandsentschädigung" und nicht gehalt.
Bei großen Feuerwehren kann da schon ein kleines Nebeneinkommen entstehen, was jedoch in keiner Weise die Zeit vergütet, die man für die Verwaltung aufbringt.
In größeren Städten gibt es u.U. einen umfangreichen Brandsicherheitswachdienst, diese Dienste werden relativ gut vergütet und führen so zu einem kleinen Verdienst.
Die Kommandanten und anderen Führungsdienstgrade erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Benjamin Bruns
2025-07-19 05:02:58
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: 7
Die freiwillige Feuerwehr leistet einen wichtigen Dienst an der Gesellschaft. Nur 6,2 Prozent aller Feuerwehrleute gehören in Deutschland der Berufsfeuerwehr bzw. einer Werksfeuerwehr an. Alle übrigen Einsatzkräfte zählen zur freiwilligen Feuerwehr und sind somit ehrenamtlich tätig. Doch wie steht es um die Bezahlung bei der freiwilligen Feuerwehr: Bekommen die Ehrenamtler für ihren gemeinnützigen Einsatz bei Tag und Nacht ein Gehalt oder gehen sie gänzlich leer aus. Die Antwort lautet: Jein. Wie der Name schon sagt, arbeiten die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr freiwillig. Für ihr Engagement bekommen die Ehrenamtler bei der freiwilligen Feuerwehr grundsätzlich kein Gehalt. Doch für manche gibt zumindest eine kleine Form der Anerkennung: Führungskräfte bei der freiwilligen Feuerwehr erhalten eine geringe Aufwandsentschädigung. Manche Kommunen zahlen auch einen Fahrkostenzuschuss oder eine Aufwandsentschädigung pro Einsatz. Diese Beträge werden in der Regel pauschal für einen Einsatz ausgezahlt und sollen laut dem Feuerwehrmagazin etwa zehn Euro betragen.

Irmtraut Kretschmer
2025-07-19 04:35:42
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: 18
Die durch die Kommunen maximal festsetzbaren Beträge für die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren festgesetzt.
Die tatsächlich in der jeweiligen Kommune zu zahlende Aufwandsentschädigung wird aber in jeder Kommune durch eine eigene kommunale Satzung festgelegt – sie darf maximal die Höchstbeträge aus dieser Landesverordnung vorsehen oder sich für einen Wert bis zu diesem Höchstbetrag entscheiden.
Die neue Verordnung sieht Anpassungen der Aufwandspauschalen für Kreiswehrführer von bislang maximal 700 Euro auf künftig maximal 1.200 Euro, bei den Stadtwehrführern von 270 Euro auf 400 Euro und in den Gemeinden von 200 Euro auf 400 Euro vor.
Die maximale Verdienstausfallentschädigung soll von bislang 20 Euro auf künftig maximal 40 Euro je Stunde, maximal 320 Euro am Tag, in Ausnahmefällen maximal 500 Euro je Tag, angehoben werden.