Sind dauerhaft, bis auf den Mineralboden freigehaltene Streifen.
In Abhängigkeit des Vegetationswachstums und den rechtlichen Rahmenbedingungen benötigen sie eine ein- bis mehrmalige Bearbeitung im Jahr.
Idealerweise spätestens im März, besser aber vor Beginn der Waldbrandsaison und im Juni.
Die doppelte Höhe der umliegenden Bodenvegetation entspricht der potentiellen Flammenhöhe, somit muss der Streifen mindestens doppelt so breit sein, wie die direkt umliegende Vegetation hoch ist.
Die Breite beträgt i.d.R. 1 - 4 m, damit sind weitestgehend alle relevanten Bodenvegetationsformen abgedeckt.
Sind Flächen, auf denen eine geringe Brandlast zu erwarten ist oder durch Maßnahmen die Brandlast reduziert wird.
Ein Schutzstreifen soll nur ein Bodenfeuer zulassen bzw. ein Vollfeuer in ein Bodenfeuer überführen können.
Die Tiefe eines Schutzstreifens soll mindestens 25 m betragen und sollte mit einem Wundstreifen ergänzt werden.
Durch Mähen, Mulchen oder Entfernen von Sträuchern und Bäumen werden Freiflächen geschaffen oder erhalten.
Durch die Entnahme von abgestorbenen Bäumen der Zwischenschicht, abgestorbenen Kronen und Astmaterial wird die Fläche beräumt.
Der Effekt wird effektiver wenn die Äste des verbliebenen Baumbestands auf den unteren 4 - 6 m entfernt werden.
Beispiele für bestockte Schutzstreifen sind Laubholzstreifen oder Schutzstreifen mit Gemeiner Kiefer durch intensive Pflege.
Als Baumarten für den Unterbau eignen sich aus Sicht des Waldbrandschutzes besonders Rotbuche, Roteiche und Traubeneiche.
Durch eine Durchforstung des Bestandes werden die verbleibenden Kiefern vereinzelt und der Bestand wird sobald wie möglich geastet.
Der geschaffene Zustand muss wiederkehrend kontrolliert und durch Pflegemaßnahmen erhalten werden.