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Bei welcher Waldbrandstufe darf man kein Feuer machen?

Leni Schön
Leni Schön
2025-08-13 01:05:43
Anzahl der Antworten : 22
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Im und am Wald kein Feuer entzünden. Menschliches Handeln verursacht mehr als 90 Prozent aller Waldbrände mit bis zu 99 Prozent der Waldbrandschadflächen. Rauchen im Wald und in der Feldflur unterlassen. Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen. Informieren Sie sich bitte vor jedem Waldbesuch über die aktuelle Situation. Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe wird vom Deutschen Wetterdienst auf der Grundlage von Wetter- und Vegetationsdaten ermittelt. Die Aktualisierung erfolgt während der Saison täglich um 8 Uhr.
Stefan Erdmann
Stefan Erdmann
2025-08-07 05:37:21
Anzahl der Antworten : 16
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Offene Feuer sind Gefahrenherde und deshalb verboten. Nur an ausgewiesenen Stellen darf man grillen oder ein Lagerfeuer anzünden. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen, das je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen kann. Bis zu 5.000 Euro sind zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern drin. Wer fahrlässig einen Wald in Brand setzt, muss mit hohen Strafen rechnen. Die Paragraphen 306 bis 306f des Strafgesetzbuches definieren die unterschiedlichsten Arten der Brandstiftung sowie die jeweilige Strafe. Wer sich also nicht an das grundsätzliche Feuerverbot im Wald hält oder einfach seine Glimmstängel wegschnippt, muss mit einer Anklage nach § 306f rechnen: Herbeiführen einer Brandgefahr. Die Strafe: Bis zu 3 Jahre Haft oder Geldstrafe.
Alwin Schade
Alwin Schade
2025-08-03 08:30:54
Anzahl der Antworten : 8
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In Sachsen ist offenes Feuer und Rauchen im Wald ganzjährig generell verboten. Der Umgang mit offenem Feuer im Wald ist unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandgefahrenstufen ganzjährig verboten. Damit sind das Rauchen, das Grillen oder das Zünden von Lagerfeuern generell untersagt. In Thüringen ist offenes Feuer und Rauchen im Wald ganzjährig generell verboten. Es darf im Wald oder weniger als 100 Meter davon entfernt kein offenes Feuer entzündet oder unterhalten werden. In der "freien Landschaft" dürfen laut Landeswaldgesetz keine glimmenden Gegenstände weggeworfen werden. Bei Waldbrandgefahrenstufe "5" darf der Wald außerhalb Wegen nicht betreten werden. In Sachsen-Anhalt gilt bei den Gefahrenstufen "2" bis "5" Rauchverbot in Wäldern. Bei Stufe "5" dürfen die Hauptwege nicht verlassen werden. Überdies besteht in Wäldern bei den Waldbrandgefahrenstufen "2" bis "5" Rauchverbot. Außerhalb von öffentlichen Grillplätzen darf kein offenes Feuer entzündet werden. Ausnahmen sind durch die Forstbehörde genehmigte oder eingerichtete Feuerstellen. Die Nutzung muss im Einzelfall aber genehmigt werden. Weitere Ausnahmen, wie das Verbrennen von mit Forstschädlingen befallenem Pflanzenmaterial, müssen beantragt und genehmigt werden. Ab Waldbrandgefahrenstufe "3" verstärkt die Forstbehörde die Informationsarbeit zur Waldbrandgefahr. Ab Stufe "4" können Grillplätze und Feuerstellen, ab Stufe "5" ganze Waldgebiete gesperrt werden. Bei den Waldbrandgefahrenstufen "4" und "5" sollten Hauptwege im Wald nicht verlassen werden. In den stark gefährdeten nord- und nordostsächsischen Kiefernwäldern wird bei den Stufen "4" und "5" empfohlen, die Waldgebiete zu meiden.
Enno Ludwig
Enno Ludwig
2025-07-22 02:48:00
Anzahl der Antworten : 16
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Ab der Waldbrandgefahrenstufe 4 sind jedoch alle Feuer verboten. Kleine Holzfeuer in der Feuerschale/ dem Feuerkorb sind ohne behördliche Ausnahmen vom Verbrennungsverbot nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich. Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind darf kein Holzfeuer entzündet werden. Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Metern vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen verboten. Ab der Waldbrandgefahrenstufe 4 sind jedoch alle Feuer verboten. Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe für unseren Landkreis finden Sie über die Startseite unserer Homepage oder unter: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/forst/waldschutz/waldbrandgefahr-in-brandenburg/waldbrandgefahrenstufen/.