Eine Defibrillation darf nur im Rahmen einer Reanimation bei folgenden Herzrhythmusstörungen durchgeführt werden: Kammerflimmern, Kammerflattern, Pulslose ventrikuläre Tachykardie. Die Defibrillation muss im Rahmen einer Reanimation erfolgen, wobei vor der Schockabgabe die Herzdruckmassage nur sehr kurz unterbrochen wird, möglichst weniger als 5 Sekunden. Nach der Schockabgabe muss jedoch zunächst mit der manuellen Reanimation fortgefahren werden, ohne auf den EKG-Monitor zu schauen oder einen Puls zu tasten. Kontraindikationen für eine Defibrillation sind: Vorhandener Puls, Sichere Todeszeichen, Asystolie, Pulslose elektrische Aktivität. Eine Defibrillation kann bei bestimmten Herzrhythmusstörungen erforderlich sein, um eine lebensbedrohliche Herzrhythmusstörung zu beheben. Der Grund dafür ist, dass eine Entflimmerung nur als solche bezeichnet werden kann, wenn die Schockabgabe erfolgreich war. Der ERC definiert das Fehlen der ursprünglichen Rhythmusstörung 5 Sekunden nach Schockabgabe als erfolgreiche Defibrillation.