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In welcher Reihenfolge sind die drei Schritte Brandschutz?

Siglinde Kuhlmann
Siglinde Kuhlmann
2025-08-08 10:12:02
Anzahl der Antworten : 8
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Die Reihenfolge der folgenden 3 Schritte in der Brandschutzordnung sind ebenfalls fest vorgegeben. Die Reihenfolge, aller Inhalte der Brandschutzordnung, sind in der DIN 14096 genau vorgegeben: Auch hier ist die Reihenfolge der Inhalte in der DIN 14096 genau vorgegeben: Teil 1 der Brandschutzordnung „Verhalten im Brandfall“ richtet sich an alle Personen die sich im betreffenden Gebäude aufhalten. Teil 2 der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten und keine besonderen Brandschutzaufgaben haben. Teil 3 der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, die neben ihren allgemeinen Aufgaben und Pflichten mit besonderen Aufgaben im Brandschutz betraut sind.
Hans Peter Ott
Hans Peter Ott
2025-08-05 12:12:49
Anzahl der Antworten : 11
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Den Brand melden, sich in Sicherheit bringen, Notruf absetzen. Die Leitstelle beendet das Gespräch. Warten auf Rückfragen Wichtig: Falls es im Gebäude manuelle Feuermelder gibt, schlagen Sie bei einem Brand die Scheibe ein und drücken den Alarmknopf. Verständigen Sie per Telefon oder Hausnotruf die Feuerwehr. Grün-weiße, beleuchtete Schilder kennzeichnen die Notausgänge und weisen den Weg aus dem Gebäude. Versuchen Sie, hilfsbedürftigen Personen hinauszuhelfen! Wenn das Gebäude geräumt wird, gehen alle Beschäftigten zu den angegebenen Sammelplätzen, die sich außerhalb des Gebäudes befinden. Sie sind in den Flucht- und Rettungsplänen eingezeichnet. Wählen Sie den Hausnotruf, drücken Sie Notruftaste des Telefons oder holen Sie über die Notrufnummer 112 Hilfe. Dabei müssen Sie diese Fragen der Leitstelle beantworten: Wo ist etwas passiert? Was ist passiert? Wer ruft an? Wie viele Verletzte?
Ingeburg Pohl
Ingeburg Pohl
2025-07-22 14:51:33
Anzahl der Antworten : 10
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Ruhe bewahren, keine Panik. Brand melden, Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers melden. Mitarbeiter und sonstige Personen warnen, Nicht alle Mitarbeiter oder sonstige am Arbeitsplatz anwesende Personen bemerken den Brandausbruch.
Rosalinde Urban
Rosalinde Urban
2025-07-22 13:40:15
Anzahl der Antworten : 11
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Die Gliederung einer Brandschutzordnung Teil A unterteilt das Verhalten im Brandfall in drei Schritte: 1. Ruhe bewahren/Brand melden 2. In Sicherheit bringen 3. Löschversuch unternehmen. Jeder dieser Schritte wird dabei genau definiert. Und hier müssen unbedingt die Gegebenheiten vor Ort einbezogen werden.