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Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mich zu Feuerwehreinsätzen freizustellen?

Alma Lehmann
Alma Lehmann
2025-07-24 06:55:13
Anzahl der Antworten : 10
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Freigestellt werden Mitarbeiter der Rettungsdienste, wenn sie von der integrierten Leitstellen alarmiert werden. Sie sind während der Teilnahme am Einsatz und für einen angemessenen Zeitraum danach zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. Freigestellt von der Arbeit werden Mitarbeiter der Feuerwehr vor allem während ihrer Einsatzes, aber auch bei Ausbildungen, Bereitschaft und Sicherheitswachen. Sie sind während der Teilnahme am Einsatz und für einen angemessenen Zeitraum danach zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. Freigestellt von der Arbeit werden ehrenamtliche Einsatzkräfte, die als Helfer der freiwilligen Hilfsorganisationen oder angeforderter privater Organisationen an Einsätzen zur Katastrophenabwehr teilnehmen. Diese sind während der Teilnahme am Einsatz und für einen angemessenen Zeitraum danach zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. Volljährige Schüler und Studenten sind für die Einsatzzeit vom Unterricht befreit. Volljährige Schüler und Studenten müssen während des Einsatzes nicht am Unterricht teilnehmen.
Ralf Geißler
Ralf Geißler
2025-07-24 02:29:48
Anzahl der Antworten : 13
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Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der anerkannten Hilfsorganisationen dürfen aus ihrem Dienst in der Feuerwehr oder ihrer Mitwirkung im Katastrophenschutz keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Aus- und Fortbildungen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde oder des Kreises entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen und an sonstigen Veranstaltungen ist der Arbeitgeberin, dem Arbeitgeber oder dem Dienstherrn nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen.