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Welche Schutzziele hat die Eisenbahn?

Lilo Geißler
Lilo Geißler
2025-08-08 11:40:25
Anzahl der Antworten : 16
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Die Eisenbahn hat mehrere Schutzziele. Ermitteln Sie die spezifischen Gefahren, die in Ihrem Unternehmen beim Betrieb der Eisenbahnen auftreten können. Wenden Sie konsequent die für Ihren Betrieb geltenden Sicherheitsregeln an und sorgen Sie so für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Setzen Sie nur ausgebildetes Personal ein. Die Regeln richten sich ebenso an die Mitarbeitenden in den Werkstätten und den Anlagen sowie an das Zugpersonal oder das Kader in der Planung. Sorgen Sie dafür, dass die Betriebsvorschrift dem Personal zur Verfügung steht und bekannt ist. Dabei gilt es, das Risiko von schlimmen Unfällen zu vermindern und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Die Umsetzung der «Lebenswichtigen Regeln» in der Praxis soll verankert werden. Die Mitglieder setzen sich zum Ziel, Leben und Gesundheit aller am Arbeitsleben Beteiligten zu bewahren. Stopp bei Gefahr – Gefahr beheben – weiterarbeiten Legen Sie die für Ihren Betrieb geltenden Lebenswichtigen Regeln fest. Instruieren Sie die Mitarbeitenden in den Lebenswichtigen Regeln. Befähigen Sie Ihre Mitarbeitenden, Stopp zu sagen, wenn eine Lebenswichtige Regel verletzt wird. Kontrollieren Sie das Einhalten der Lebenswichtigen Regeln und setzen Sie diese wenn nötig durch — auch im hektischen Arbeitsalltag. Sie können damit Leben retten. Unsere Seite zur Gefahrenermittlung und Risikobewertung liefert Ihnen weitere Ansätze, um die Arbeitssicherheit zu steigern. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich von einem Spezialisten der Arbeitssicherheit beraten zu lassen. Die Betriebsvorschrift dient als nützliches Mittel zu diesem Zweck. Die Betriebsvorschrift muss folgende Punkte enthalten: Zuständigkeiten und Aufgaben des Fahrpersonals Technische Angaben über die verwendeten Triebfahrzeuge und Vorschriften über deren Einsatz Zulässige Anhängelasten und Bewegungsgeschwindigkeiten Gleisplan mit Hinweisen auf die Besonderheiten Regeln für das sichere Rangieren Tragpflicht für Persönliche Schutz- und Warnausrüstungen Alleinarbeit darf nur gestützt auf eine Gefahrenermittlung erlaubt werden Vorgaben für Gefahrguttransporte.
Jonas Schwarz
Jonas Schwarz
2025-07-25 21:43:45
Anzahl der Antworten : 13
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Schutzziele im Eisenbahnbetrieb bilden die Basis für eine sichere Betriebsführung im System Eisenbahnschienengebundenes Verkehrsmittel zur Beförderung von Personen und zum Transport von Gütern. Sie finden an unterschiedlichen Stellen im Eisenbahnsektor Anwendung. Im folgenden Artikel wird dargestellt, wie Schutzziele hergeleitet werden können und wo sie zur Anwendung kommen.
Wilhelm Fischer
Wilhelm Fischer
2025-07-25 17:59:11
Anzahl der Antworten : 13
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Die Sicherheitsbescheinigungsstelle erteilt Sicherheitsbescheinigungen nach der Durchführungsverordnung (EU) 2018/763 der Kommission vom 9. April 2018 über die praktischen Festlegungen für die Erteilung von einheitlichen Sicherheitsbescheinigungen an Eisenbahnunternehmen. Die Sicherheitsbescheinigungsstelle ist die Agentur, wenn die Güter- oder Personenverkehrsdienste des Antragstellers grenzüberschreitend sind. Der Antragsteller kann die Agentur oder die Sicherheitsbehörde als Sicherheitsbescheinigungsstelle bestimmen, wenn die Güter- oder Personenverkehrsdienste des Antragstellers auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt sind. Für eine Änderung einer Sicherheitsbescheinigung, die das geografische Tätigkeitsgebiet erweitert, ist die Behörde zuständig, die die Sicherheitsbescheinigung erstmals erteilt hat. Soll das geografische Tätigkeitsgebiet auf einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgeweitet werden, so ist abweichend von Satz 1 ausschließlich die Agentur für die Änderung der Sicherheitsbescheinigung zuständig. Ist die Agentur Sicherheitsbescheinigungsstelle, bewertet die Sicherheitsbehörde, ob das Eisenbahnverkehrsunternehmen die jeweils einschlägigen Sicherheitsvorschriften erfüllt. Stimmt die Agentur der Bewertung der Sicherheitsbehörde nicht zu, ist das Verfahren nach Artikel 10 Absatz 7 der Richtlinie (EU) 2016/798 anzuwenden.