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Was braucht man, um ein EVU zu gründen?

Kai-Uwe Koch
Kai-Uwe Koch
2025-08-18 11:13:40
Anzahl der Antworten : 15
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Zuverlässigkeit ist erforderlich, ein Führungszeugnis der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen ist nötig. Fachkunde ist auch notwendig, eine bestandene Prüfung als Eisenbahnbetriebsleiter oder anderweitiger Nachweis nach § 6d AEG ist erforderlich. Finanzielle Leistungsfähigkeit ist ebenfalls erforderlich, ein Jahresabschluss und keine Überschuldung sind notwendig. Eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme über 20 Mio. Euro je Schadensereignis ist erforderlich. Die für alle auf dem öffentlichen deutschen Eisenbahnnetz verkehrenden EVU notwendige Unternehmensgenehmigung gemäß § 6 AEG wird mit Ausnahme bundeseigener und ausländischer Eisenbahnen von der zuständigen Landesbehörde erteilt. Eine Sicherheitsbescheinigung mit nachgewiesenem Sicherheitsmanagementsystem im Sinne des § 7a AEG ist erforderlich, die in Deutschland entweder durch das Eisenbahn-Bundesamt oder die Europäische Eisenbahnagentur erteilt werden kann. Eine Genehmigung zur Aufnahme des Bahnbetriebs ist erforderlich, die durch die zuständige Landesbehörde erteilt wird. In der Schweiz erteilt das Bundesamt für Verkehr die Netzzugangsbewilligung, die für jeweils 10 Jahre gültig ist.
Luise Kolb
Luise Kolb
2025-08-11 05:48:06
Anzahl der Antworten : 16
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Um ein EVU zu gründen, müssen die gesetzlichen Bedingungen erfüllt werden, die relativ leicht zu erfüllen sind. Vor Betriebsaufnahme benötigt ein EVU aber eine Sicherheitsbescheinigung durch die zuständige Behörde. Um diese erlangen zu können, muss ein EVU über Bahnkompetenz und entsprechend qualifiziertes Eisenbahnpersonal verfügen. Die gesetzlichen Bedingungen für die Gründung eines eigenen EVU sind relativ leicht zu erfüllen.
Hans-J. Zeller
Hans-J. Zeller
2025-08-05 23:48:05
Anzahl der Antworten : 11
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Eine UG (haftungsbeschränkt) wäre das Mindeste (Stammkapital theoretisch ab 1.-), besser eine GmbH (Stammkapital ab 25T, wobei da 50% eingezahlt werden müssen). Natürlich sollte man mindestens die Fixkosten der Loks stemmen können und einiges mehr. Deine Frage zielte allerdings auf die Ausschreibungen von SPNV. Da sieht es noch etwas anders aus. Neben den EVU-Grundlagen, mußt Du da auch noch die in der Ausschreibung gestellten Bedingungen erfüllen. Oft werden sogar Baureihen oder Mindeststandards vorgeschrieben. Und - Du mußt sicherstellen, dass Du über die gesamte Laufzeit von mehreren Jahren den Betrieb zu jeder Zeit tragen kannst. Funktioniert etwas nicht, musst Du dafür geradestehen und in Vorkasse gehen, wirst bei Verspätungen in Regress genommen. Referenzen und ein gewisse Reputation sind sicher von Vorteil. Da sehen die Besteller natürlich genau hin - als Einzelkämpfer kannst Du dich bewerben, die Chancen gehen aber mit Sicherheit gen 0. Die von Joachim erwähnte Lokführerin ist Einzelkämpferin, verfügt über 2 historische Lokomotiven und fährt ausschließlich im Güterverkehr, quasi auf Zuruf. Unter diesen Vorraussetzungen braucht es soviel Startkapital nicht, entscheidend sind da eher die fachlichen Rahmenbedingungen, Vitamin B und eine zugelassene Lok.
Karsten Kühn
Karsten Kühn
2025-07-26 00:56:35
Anzahl der Antworten : 19
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Wer beabsichtigt, in Deutschland Eisenbahnverkehrsdienste zu erbringen, oder wer als Fahrzeughalter selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen möchte, bedarf dazu einer Unternehmensgenehmigung nach § 6 AEG.
Anastasia Hahn
Anastasia Hahn
2025-07-25 23:37:29
Anzahl der Antworten : 13
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In der Regel werden wohl kaum die Mindestanforderungen an eine GmbH-Gründung ausreichen, um gute Chancen in einer Ausschreibung zu haben. Meist stehen auch weiter gehende Ansprüche bezüglich Kapiteldecke sowie einschlägiger Erfahrung. Wenn schon die Frage, ob die 10.000 € Rücklage als Teilfinanzierung für einen Zug eingesetzt werden dürfen, für die Umsetzbarkeit des Unternehmenskonzeptes relevant ist, dürfte es vielleicht für die Reaktivierung einer Strecke, für die es zwar engagierte und einflussreiche Befürworter im politischen Raum gibt, aber keinen weiteren Konkurrenten in der Ausschreibung, reichen, aber für "ernsthafte" Ausschreibungen doch sehr eng werden. Zunächst einmal ist das EBA ohnehin der falsche Ansprechpartner, für nicht mehrheitlich bundeseigene EVUs sind die Länder zuständig. Das EBA hat eine recht übersichtliche Zusammenstellung über die Genehmigungsvoraussetzungen auf seiner Website stehen. Für den Fernverkehr wirst Du aber wieder andere Probleme haben, und das größte davon heißt DB. Die DB weiß schon mit welchen Mitteln sie Konkurrenz verhindern kann. Es fängt schon damit an, daß Du die gewünschte Trasse nicht bekommen wirst, sondern Umwege fahren mußt oder so oft Warten bis es keinen Sinn mehr macht dort zu fahren. Unter [www.db.de] gibt es Infos darüber, wie man denn als EVU an eine (oder auch mehrere) Trassen kommt. Klingt alles, selbst wenn es sich nicht um einen wenig an Konkurrenz interessierten Ex-Monopolisten handeln würde, nicht ganz ohne. Und da Dein angestrebter Fernverkehr ja vermutlich auch mit Fahrgästen verkehren soll und die auch irgendwie in den Zug kommen müssen, ist der Link -> Infrastruktur / Bahnhöfe vermutlich auch nicht ganz uninteressant.
Dimitrios Michel
Dimitrios Michel
2025-07-25 21:51:19
Anzahl der Antworten : 9
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Der oder die Betreiber*in muss dem Land ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Eisenbahnbetriebsleiter*in vorlegen. Darüber hinaus muss die finanzielle Leistungsfähigkeit in Form eines Jahresabschlusses sowie eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Eisenbahnverkehrsunternehmen sind zudem verpflichtet, über eine Summe von 20 Millionen Euro pro Schadensereignis versichert zu sein, die für jede Versicherungsperiode zweimal zur Verfügung stehen muss. Bei einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Kriterien erteilt die zuständige Landesbehörde die Erlaubnis zum Betrieb einer EVU, welche dann für 15 Jahre gültig ist.