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Welche Rechtsverordnung regelt die Anforderungen an die Mitarbeiter im Bahnbetrieb?

Natascha Reimann
Natascha Reimann
2025-08-03 08:01:50
Anzahl der Antworten : 14
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Die Anforderungen an die Mitarbeiter im Bahnbetrieb regelt diese Verordnung, die unter anderem festlegt, dass Betriebsbeamte im Sinne dieser Verordnung Personen sind, die tätig sind als Leitende oder Aufsichtführende in der Erhaltung der Bahnanlagen und im Betrieb der Bahn, Betriebskontrolleure und technische Bahnkontrolleure, Fahrdienstleiter, Zugleiter, Aufsichtsbeamte und Zugmelder. Die Betriebsbeamten sind verpflichtet, für die sichere und pünktliche Durchführung des Eisenbahnbetriebs zu sorgen. Sie haben, soweit erforderlich, eine richtigzeigende Uhr zu tragen. Die Betriebsbeamten sind in der zur sicheren Durchführung des Betriebs erforderlichen Anzahl einzusetzen. Den Betriebsbeamten sind schriftliche oder elektronische Anweisungen über ihre dienstlichen Pflichten zugänglich zu machen. Über jeden Betriebsbeamten sind Personalunterlagen zu führen. Eisenbahnen haben Regelungen über die Arbeitszeit und Ruhezeit von Betriebsbeamten aufzustellen, soweit nicht gesetzliche oder tarifvertragliche Vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung gelten.
Henriette Hübner
Henriette Hübner
2025-07-26 00:19:46
Anzahl der Antworten : 10
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Die Anforderungen an die Mitarbeiter im Bahnbetrieb regelt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Die Betriebsbeamten sind verpflichtet, für die sichere und pünktliche Durchführung des Eisenbahnbetriebs zu sorgen. Sie haben, soweit erforderlich, eine richtigzeigende Uhr zu tragen. Die Betriebsbeamten müssen mindestens 18 Jahre, Triebfahrzeugführer jedoch mindestens 20 Jahre alt sein. Die Betriebsbeamten müssen körperlich tauglich und frei von solchen Krankheiten und Krankheitsanlagen sein, die eine Gefahr für die Betriebssicherheit bilden können. Zur körperlichen Tauglichkeit gehören auch ein ausreichendes Sehvermögen, ein ausreichendes Hörvermögen und, bei Betriebsbeamten, deren Dienst das Erkennen farbiger Signale erfordert, Farbentüchtigkeit. Den Betriebsbeamten sind schriftliche oder elektronische Anweisungen über ihre dienstlichen Pflichten zugänglich zu machen. Die Betriebsbeamten müssen die besonderen Eigenschaften haben, die ihr Dienst erfordert. Die Eisenbahnen haben Regelungen über die Arbeitszeit und Ruhezeit von Betriebsbeamten aufzustellen, soweit nicht gesetzliche oder tarifvertragliche Vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung gelten. Die Regelungen müssen mindestens den gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung entsprechen. Eisenbahnen haben zu überwachen, dass Sehvermögen, Farbentüchtigkeit und Hörvermögen vorhanden sind. Den Betriebsbeamten sind die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie zur ordnungsgemäßen Ausübung ihres Dienstes befähigen. Die Eisenbahnen haben sich durch Prüfungen oder in sonst geeigneter Weise vom Vorhandensein der geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten zu überzeugen.
Ernestine Straub
Ernestine Straub
2025-07-25 19:15:18
Anzahl der Antworten : 10
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§ 48 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung regelt die Anforderungen an die Mitarbeiter im Bahnbetrieb. Die Betriebsbeamten müssen mindestens 18 Jahre alt sein, Triebfahrzeugführer jedoch mindestens 20 Jahre. Die Betriebsbeamten müssen körperlich tauglich und frei von solchen Krankheiten und Krankheitsanlagen sein, die eine Gefahr für die Betriebssicherheit bilden können. Die Betriebsbeamten müssen ohne oder mit Sehhilfen eine Sehschärfe nach Snellen von mindestens 0,5 auf dem einen Auge und mindestens 0,3 auf dem anderen Auge haben. Die Umgangssprache auf einem Ohr mindestens auf fünf Meter und auf dem anderen Ohr mindestens auf drei Meter verstehen. Die Eisenbahnen haben zu überwachen, dass Sehvermögen, Farbentüchtigkeit und Hörvermögen vorhanden sind. Die Betriebsbeamten müssen die besonderen Eigenschaften haben, die ihr Dienst erfordert. Ausnahmen von den Anforderungen sind bei besonderen Verhältnissen oder bei einfachen Betriebsverhältnissen zulässig.