Was ist die Definition von Personenverkehrsanlagen?

Anny Heine
2025-08-05 04:00:44
Anzahl der Antworten
: 11
Personenverkehrsanlagen sind Teil der Bahnanlagen der Bahnhöfe und beinhalten Bahnsteig mit Zu- und Abgängen.
Bahnanlagen werden in Deutschland nach § 2 Absatz 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes unter dem Begriff Betriebsanlagen einer Eisenbahn gefasst.
In § 4 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sind sie für Eisenbahnen des Bundes näher definiert als alle Grundstücke, Bauwerke und sonstige Einrichtungen einer Eisenbahn, die zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind.
Es gibt Bahnanlagen der Bahnhöfe, der freien Strecke und sonstige Bahnanlagen.
Fahrzeuge gehören nicht zu den Bahnanlagen.
Insbesondere handelt ordnungswidrig, wer ohne Befugnis und ohne ein besonderes Nutzungsverhältnis eine Bahnanlage betritt oder benutzt, die nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient, sich innerhalb der Gleise aufhält, es sei denn, es ist zur Erfüllung amtlicher Aufgaben notwendig oder es besteht ein Nutzungsverhältnis.
Auf Bahnanlagen Nichtbundeseigener Eisenbahnen trägt in der Regel der Eisenbahnbetriebsleiter für Ordnung und Sicherheit die Verantwortung.
Für polizeiliche Aufgaben ist dort die Polizei des Landes zuständig.

Galina Wegener
2025-07-25 21:21:24
Anzahl der Antworten
: 8
Keine Antwort möglich, da der Text nirgendwo die Frage "Was ist die Definition von Personenverkehrsanlagen?" beantwortet.
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