Ist ein Friedhof eine öffentliche Grünfläche?

Ilona Hübner
2025-07-27 20:55:40
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: 16
Friedhöfe sind nicht nur zum Trauern da.
Alte Bäume, großzügige Grünflächen, gepflegte Gräber – Friedhöfe sind mehr als die letzten Ruhestätten von Verstorbenen.

Edgar Westphal
2025-07-27 20:15:15
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: 14
Friedhöfe erfüllen neben ihrem Zweck als Ort der Bestattung und des Totengedenkens zusätzliche Funktionen als Grünflächen.
Dieser Wert, aber auch weitere Sekundärfunktionen müssen zugunsten der Gebührenzahler in eine gerechte und korrekte Gebührenkalkulation einfließen.
Der Begriff „Grünpolitischer Wert“ ist zwar umstritten, beschreibt aber ein bedeutsames Phänomen: die Funktionen des Friedhof als Grünfläche zur Gliederung der bebauten Flächen und zur Verbesserung der stadtklimatischen Verhältnisse, als ökologische Nische für Flora und Fauna oder als Erholungsgebiet zur Verbesserung der Naherholung.
Der auf den sogenannten „Wert für öffentliche Leistungen und Funktionen“ entfallende Aufwand darf deshalb nicht in die Friedhofsgebühren einfließen, sondern ist von der Kommune aus dem allgemeinen Haushalt zu tragen.
Über den Wert als Grünfläche hinaus sind dabei auch der denkmalpflegerische, der wirtschaftliche und der soziale Wert zu berücksichtigen.
Zu überprüfen sind danach im Wesentlichen folgende Funktionen oder Werte jedes Friedhofs:
Erholungs- und Freizeitfunktion
Denkmalpflegerischer Wert
Ökologische Funktion
Stadtklimatische Funktionen
Wirtschaftlicher Wert für Unternehmen
Soziale Funktion

Friederike Jansen
2025-07-27 18:46:37
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: 11
Friedhöfen kommt eine zumeist als öffentlicher Grünwert bezeichnete Bedeutung innerhalb des jeweiligen Gemeindegebietes zu.
Sie werden vor allem in größeren Gemeinden und Städten als öffentliche Grün- und Erholungsfläche ausgewiesen und unterhalten,
weswegen der durch ihre Nutzung als öffentliche Parkanlage entstehende Kostenaufwand nicht den gebührenpflichtigen Friedhofsbenutzern angelastet werden kann.
Profitiert mithin die Allgemeinheit von diesem Grünwert, so ist ein gewisser Kostenanteil, der je nach der konkreten Ausgestaltung der Friedhofsanlagen und der örtlichen Siedlungsstruktur höher oder niedriger anzusetzen ist, von der Allgemeinheit zu finanzieren.
Den Friedhöfen im Stadtgebiet kommt angesichts der vorzufindenden städtischen geprägten Siedlungsstruktur durchaus ein der Bedeutung von Parkanlagen vergleichbaren und seinem Ausmaß nach nicht zu vernachlässigender öffentlicher Grünwert zu,
zumal die internen Wegenetze der einzelnen Friedhöfe in Bezug auf das jeweils angrenzende städtische Wegnetz durchaus auch Verbindungsfunktionen erfüllen.
Damit stand bezogen auf die örtlichen Verhältnisse im Stadtgebiet außer Frage, dass zur Entlastung der Friedhofsbenutzer der Abzug eines öffentlichen Grünanteils in angemessener Höhe als Vorteil der Allgemeinheit angezeigt war.
Diesen Anteil bezogen auf den Grünwert der Friedhöfe im Stadtgebiet mit 35 Prozent zu beziffern, erzeugte keine Bedenken und wirkte sich in rechtlicher Hinsicht jedenfalls nicht zu Ungunsten der Friedhofsbenutzer aus.

Elisabeth Straub
2025-07-27 16:43:08
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: 12
Rechtlich gesehen ist ein Friedhof sicherlich eine öffentliche Grünanlage. Darüber hinaus hat er eine wichtige religiöse und kulturelle Funktion als Bestattungsort und Ruhestätte der Verstorbenen. Vor allem ist er dazu bestimmt, den Angehörigen ein möglichst ungestörtes Totengedenken in einem Raum zu ermöglichen, der deutlich von dem der Lebenden abgetrennt ist. Als Ort der Trauer und Erinnerung sind Friedhöfe von besonderem öffentlichen Interesse mit vielen Tabus und moralischen Verpflichtungen. Durch die umgebende Bebauung soll die Totenruhe nicht gestört werden, deshalb gilt in vielen Bundesländern ein gesetzlicher Mindestabstand zwischen Friedhof und Wohnbebauung. Laut bayrischer Bauordnung dürfen die gesetzlichen Abstandsflächen auf öffentlichen Grünflächen liegen. Hierzu bedarf es aber der ausdrücklichen Zustimmung der Gemeinde.
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