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Was ist das Neutralitätsgebot der Feuerwehr?

Maximilian Stephan
Maximilian Stephan
2025-08-26 06:18:56
Anzahl der Antworten : 20
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Die Feuerwehr steht für eine Gemeinschaft, die Menschen Hilfe leistet unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht und Ansehen der Person. Wir retten, löschen, bergen und schützen selbstverständlich ohne Ansehen der Person. Dies bedeutet dann auch, dass sich die Angehörigen der Feuerwehr – im Ehrenamt wie im Hauptamt – in Ausübung ihres Amtes neutral verhalten. Äußerungen und Verhaltensweisen, die als politische Bekundungen oder Einflussnahme im Amt verstanden werden können, sind zu unterlassen.
Peggy Voss
Peggy Voss
2025-08-21 01:06:35
Anzahl der Antworten : 14
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Diese Neutralität ist unabdingbar: Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Ihnen unabhängig von ihren politischen Ansichten in der Not geholfen wird. Grundsätzlich gelten auch für die Dienstleistenden in den Freiwilligen Feuerwehren die in der Rechtsprechung anerkannten Voraussetzungen für eine politische Betätigung von Beamten, da sie in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde stehen. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat in einer Abhandlung zu den Pflichten im Öffentlichen Dienst vom Juli 2023 hierzu festgestellt, dass sich Beamte während der Amtsausführung einer politischen Meinungsäußerung zu enthalten haben. Politische Meinungsäußerungen innerhalb des Dienstes sind nur als private Diskussion unter Kollegen möglich, soweit dadurch die Arbeitsleistung und das Betriebsklima nicht beeinträchtigt werden. Unzulässig sind aber beispielsweise planmäßige Agitation und Äußerungen gegenüber Dritten im Dienst. Dies gilt nicht nur für Feuerwehrbeamte, sondern für alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräfte der Feuerwehren. Wir bitten deshalb darauf zu achten, nicht in Dienstkleidung und/oder mit Feuerwehrfahrzeugen an Demonstrationen oder Protestaktionen teilzunehmen. Auch offensichtlich vorgeschobene dienstliche Gründe zur Teilnahme an solchen Aktionen schaden dem Ansehen der Feuerwehr. Unsere Demokratie ist ein hohes Gut und muss auch gestaltet werden. Dazu gehört elementar das Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Engagierte Bürgerinnen und Bürger, wie es Feuerwehrleute oft sind, können und sollen selbstverständlich unsere Demokratie mitgestalten. Dies jedoch immer als Privatperson und nicht in Uniform, Schutzanzug oder mit einem Dienstfahrzeug!
Brigitte Moritz
Brigitte Moritz
2025-08-18 08:21:59
Anzahl der Antworten : 9
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Kinder- und Jugendarbeit in Jugendverbänden, insbesondere wenn sie sich allgemeinen Themen zuwendet, unterliegt nicht einem „allgemeinen Neutralitätsgebot“. Es ist eher ein Gebot der Sachlichkeit in politischen Auseinandersetzungen bzw. in der Darstellung verschiedener Standpunkte oder Perspektiven, die nicht zwingend alle Standpunkte umfassen müssen. Auch in der „politischen Bildung“ wird mit dem Beutelsbacher Konsens festgelegt, beispielsweise Kontroversen in Wissenschaft und Politik auch entsprechend kontrovers in der Bildungsarbeit abzubilden und so mit Pros und Contras darzustellen. So sollen und können rassistische und rechtsextreme Positionen politischer Parteien kritisch thematisiert und auch verurteilt werden. Es gehört letztlich zur Persönlichkeitsentwicklung in Jugendverbänden dazu, sich politisch zu bilden, Orientierungen zu geben, sich eine Meinung zu bilden. Zudem gilt unteilbar für alle und zugleich ist es unsere Verpflichtung, das Grundgesetz zu achten und die Menschenrechte zu wahren.
Gertraud Kunz
Gertraud Kunz
2025-08-08 16:49:22
Anzahl der Antworten : 5
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Obschon gerade für die Feuerwehr eine parteipolitische Neutralität geboten sei, sei die Feuerwehr keineswegs neutral gegenüber den demokratischen Werten des Grundgesetzes, sondern dürfe und müsse sich auch zu sozialen Problemen äußern.
Margrit König
Margrit König
2025-07-28 06:28:40
Anzahl der Antworten : 10
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Keine der Aussagen beschreibt das Neutralitätsgebot explizit. Daher lautet die Antwort: none.
Centa Fuhrmann
Centa Fuhrmann
2025-07-28 05:20:21
Anzahl der Antworten : 11
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Bekanntlich sind die Feuerwehren als öffentliche Einrichtungen der Gemeinden, Samtgemeinden, Städte, die FTZ oder Landkreise als auch die StFV, FV, KFV und / oder der LFV-NDS (satzungs-) rechtlich zur politischen Neutralität angehalten. Insofern ist eine Beteiligung der KFV / Feuerwehren (Liegenschaften, Fahrzeuge, Uniform) an politischen Protestkundgebungen zu unterlassen. Wir empfehlen, sofern der Bedarf vor Ort gegeben ist, vorsorglich auf die „Neutralitätspflicht“ als KFV und/oder öffentliche Einrichtung (FEUERWEHR) darauf hinzuweisen und diese ggf. zu erklären.