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Was ist das Neutralitätsgebot der Feuerwehr?

Margrit König
Margrit König
2025-07-28 06:28:40
Anzahl der Antworten : 10
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Keine der Aussagen beschreibt das Neutralitätsgebot explizit. Daher lautet die Antwort: none.
Centa Fuhrmann
Centa Fuhrmann
2025-07-28 05:20:21
Anzahl der Antworten : 11
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Bekanntlich sind die Feuerwehren als öffentliche Einrichtungen der Gemeinden, Samtgemeinden, Städte, die FTZ oder Landkreise als auch die StFV, FV, KFV und / oder der LFV-NDS (satzungs-) rechtlich zur politischen Neutralität angehalten. Insofern ist eine Beteiligung der KFV / Feuerwehren (Liegenschaften, Fahrzeuge, Uniform) an politischen Protestkundgebungen zu unterlassen. Wir empfehlen, sofern der Bedarf vor Ort gegeben ist, vorsorglich auf die „Neutralitätspflicht“ als KFV und/oder öffentliche Einrichtung (FEUERWEHR) darauf hinzuweisen und diese ggf. zu erklären.