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Was ist beim Betrieb von Elektrogeräten zu beachten?

Jürgen Groß
Jürgen Groß
2025-08-01 01:16:55
Anzahl der Antworten : 13
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Was bei der Nutzung privater Elektrogeräte am Arbeitsplatz zu beachten ist, ist, dass private Elektrogeräte zu den größten Brandgefahren zählen, was immer mit einem gewissen Sicherheitsrisiko einhergeht. Ein Verbot kann somit durchaus sinnvoll sein, beispielsweise wenn im jeweiligen Unternehmen explosionsgefährdete Bereiche vorliegen. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, für seine Angestellten für optimalen Arbeitsschutz im Betrieb zu sorgen. Um dies zu gewährleisten, müssen Betriebe in regelmäßigen Abständen einer sicherheitstechnischen Betreuung unterzogen werden. Im Rahmen dieser werden auch Elektrogeräte einer Prüfung unterzogen. Erlaubt der Chef also die Nutzung eines privaten Geräts, muss auch dieses etwa alle sechs Monate geprüft werden. Auch vor der ersten Inbetriebnahme ist das Durchchecken von einer Fachperson unerlässlich. Der Arbeitgeber ist zwar für die regelmäßige Kontrolle der Geräte verantwortlich, allerdings kann er vom Eigentümer verlangen, dass dieser selbst für dabei entstandene Kosten aufkommt.
Silvana Kellner
Silvana Kellner
2025-08-01 00:04:41
Anzahl der Antworten : 17
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Elektrische Betriebsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Defekte Geräte sind unverzüglich von Elektrofachkräften instand setzen zu lassen. Elektrische Leitungen sind so zu verlegen, dass sie zu keiner Gefährdung führen können. Mehrfachsteckdosen dürfen nicht hintereinander geschaltet werden. Flüssigkeiten sind von elektrischen Geräten, insbesondere von Geräten, die mit Hochspannung arbeiten, möglichst fernzuhalten. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind regelmäßig zu prüfen. Vor jeder Inbetriebnahme ist es an Ihnen, Geräte, Stecker oder Kabel auf äußerlich erkennbare Mängel zu überprüfen.
Ernst Wilhelm
Ernst Wilhelm
2025-07-31 23:16:37
Anzahl der Antworten : 12
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Elektrizität ist die häufigste Brandursache sowohl in Privatwohnungen als auch in Unternehmen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sicherzustellen. Das gilt auch für private Elektrogeräte, die an den Arbeitsplatz mitgebracht werden. Aufgrund der damit verbundenen zusätzlichen Brandgefährdung muss der Arbeitgeber über die Geräte informiert sein und ihrer Verwendung zustimmen. Sowohl im Privathaushalt als auch bei der Mitnahme eines Elektrogeräts an den Arbeitsplatz ist die Sicherheit wichtig. Daher sollten nur Geräte angeschafft und genutzt werden, die das CE-Zeichen tragen. Unabhängig davon müssen die Geräte vor dem Einsatz im Unternehmen nach der DGUV Vorschrift 3 geprüft werden. Alle Geräte, die wie Heizlüfter oder Wasserkocher heiß werden, müssen mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien wie Papier, Textilien oder Kunststoffen sowie entzündlichen Flüssigkeiten positioniert werden. Sind schon alle Steckdosen belegt, sind Mehrfachstecker eine beliebte Lösung. Doch hierbei müssen Nutzer die zulässige Belastung beachten. Neben der technischen Sicherheit sollten die Geräte und natürlich auch die Kabel nicht zu Stolperfallen werden. Daher müssen die innerbetrieblichen Verkehrswege, beispielsweise auf Fluren oder zwischen Tischen in Büros, freigehalten werden.