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Was ist beim Betrieb von Elektrogeräten zu beachten?

Luise Kolb
Luise Kolb
2025-08-25 07:19:06
Anzahl der Antworten : 17
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Denn sobald das Gerät im Unternehmen zum Einsatz kommt, zählt es laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu den Arbeitsmitteln und für die ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er bezahlt ja auch den Strom, mit dem die Elektrogeräte betrieben werden. Zu den typischen privaten Elektrogeräten, die gerne an den Arbeitsplatz mitgebracht werden, gehören u. a. Kaffeemaschine, Wasserkocher, Ventilator oder Radio, immer häufiger aber auch Ladegeräte für Smartphones oder E-Bikes. Auch hier sollte darauf geachtet werden, dass nur funktionstüchtige Geräte ohne technische Mängel zum Einsatz kommen. Kaffeemaschine und Wasserkocher zählen wie Computer, Drucker, Staubsauger oder Verlängerungskabel zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, da sie leicht von einem Platz zu einem anderen gebracht werden können und/oder während des Betriebes bewegt werden. Sie müssen regelmäßig vom Fachmann überprüft werden. Private Elektrogeräte, wie die Kaffeemaschine sind nicht ohne, dass beim Brandschutz gedacht werden muss. Die Unfallkasse Berlin (UKB) rät zu einem generellen achtsamen Umgang, denn Kleingeräte gehören durch Kurzschlüsse oder Schwelbrände zu den Brandgefahren Nummer eins. Wer unerlaubt am Arbeitsplatz private Elektrogeräte nutzt, riskiert im schlimmsten Falle seinen Job. Denn der Stromanschluss befindet sich im Betrieb und die Stromkosten bezahlt der Arbeitgeber.
Hubert Witt
Hubert Witt
2025-08-16 10:34:20
Anzahl der Antworten : 10
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Beim Betrieb von Elektrogeräten ist zu beachten, dass es unrealistisch und lebensfern ist, die Nutzung sämtlicher privater elektronischer Geräte in allen deutschen Unternehmen und Büros zu verbieten. Es ist jedoch empfehlenswert, dass Firmeninhaber Arbeitnehmer über die versicherungsrechtlichen Risiken schriftlich informieren. Insbesondere ist ein Unfall mit einem solchen Gerät kein Arbeitsunfall, das Risiko liegt im privaten Bereich. Ein privates Radio kann von einem Mitarbeiter auf der Fensterbank am Arbeitsplatz installiert werden, zuvor wurde das Gerät vom Arbeitgeber mit einem Prüfsiegel abgenommen. Der Mitarbeiter erlitt einen Stromschlag, als er das Gerät ausschalten wollte. Die Unfallversicherung lehnte jedoch ab, da es an der Unfallursache fehlte und die Verletzung auf ein aus dem privaten Bereich mitgebrachtes Gerät zurückging.

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Wera Arndt
Wera Arndt
2025-08-14 16:15:32
Anzahl der Antworten : 19
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Beschäftigte dürfen nur mit elektrischen Betriebsmitteln arbeiten, die in ordnungsgemäßem Zustand sind. Viele Unfälle mit kleinen Elektrogeräten lassen sich bereits durch eine einfache Sichtkontrolle vermeiden. Sicherheitsbeauftragte sollten auf ihre Kolleginnen und Kollegen einwirken, dass sie vor der Nutzung eines Geräts schauen, ob es beschädigt ist. Die Betriebssicherheitsverordnung spricht hier von „Kontrolle auf offensichtliche Mängel“ die vor jeder Verwendung eines Arbeitsmittels durch die Beschäftigten erfolgen muss. Insbesondere an Steckern und Kabeln treten immer wieder Schäden auf, zum Beispiel an der Isolierung. Doch nicht immer werden alle Schäden von außen erkannt. Daher sind wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln vorgeschrieben. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Wenn diese im Betrieb genutzt werden, sind auch sie unbedingt zu prüfen. Das erhöhe die Sicherheit für alle.
Jürgen Groß
Jürgen Groß
2025-08-01 01:16:55
Anzahl der Antworten : 14
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Was bei der Nutzung privater Elektrogeräte am Arbeitsplatz zu beachten ist, ist, dass private Elektrogeräte zu den größten Brandgefahren zählen, was immer mit einem gewissen Sicherheitsrisiko einhergeht. Ein Verbot kann somit durchaus sinnvoll sein, beispielsweise wenn im jeweiligen Unternehmen explosionsgefährdete Bereiche vorliegen. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, für seine Angestellten für optimalen Arbeitsschutz im Betrieb zu sorgen. Um dies zu gewährleisten, müssen Betriebe in regelmäßigen Abständen einer sicherheitstechnischen Betreuung unterzogen werden. Im Rahmen dieser werden auch Elektrogeräte einer Prüfung unterzogen. Erlaubt der Chef also die Nutzung eines privaten Geräts, muss auch dieses etwa alle sechs Monate geprüft werden. Auch vor der ersten Inbetriebnahme ist das Durchchecken von einer Fachperson unerlässlich. Der Arbeitgeber ist zwar für die regelmäßige Kontrolle der Geräte verantwortlich, allerdings kann er vom Eigentümer verlangen, dass dieser selbst für dabei entstandene Kosten aufkommt.

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Silvana Kellner
Silvana Kellner
2025-08-01 00:04:41
Anzahl der Antworten : 18
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Elektrische Betriebsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Defekte Geräte sind unverzüglich von Elektrofachkräften instand setzen zu lassen. Elektrische Leitungen sind so zu verlegen, dass sie zu keiner Gefährdung führen können. Mehrfachsteckdosen dürfen nicht hintereinander geschaltet werden. Flüssigkeiten sind von elektrischen Geräten, insbesondere von Geräten, die mit Hochspannung arbeiten, möglichst fernzuhalten. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind regelmäßig zu prüfen. Vor jeder Inbetriebnahme ist es an Ihnen, Geräte, Stecker oder Kabel auf äußerlich erkennbare Mängel zu überprüfen.
Ernst Wilhelm
Ernst Wilhelm
2025-07-31 23:16:37
Anzahl der Antworten : 14
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Elektrizität ist die häufigste Brandursache sowohl in Privatwohnungen als auch in Unternehmen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sicherzustellen. Das gilt auch für private Elektrogeräte, die an den Arbeitsplatz mitgebracht werden. Aufgrund der damit verbundenen zusätzlichen Brandgefährdung muss der Arbeitgeber über die Geräte informiert sein und ihrer Verwendung zustimmen. Sowohl im Privathaushalt als auch bei der Mitnahme eines Elektrogeräts an den Arbeitsplatz ist die Sicherheit wichtig. Daher sollten nur Geräte angeschafft und genutzt werden, die das CE-Zeichen tragen. Unabhängig davon müssen die Geräte vor dem Einsatz im Unternehmen nach der DGUV Vorschrift 3 geprüft werden. Alle Geräte, die wie Heizlüfter oder Wasserkocher heiß werden, müssen mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien wie Papier, Textilien oder Kunststoffen sowie entzündlichen Flüssigkeiten positioniert werden. Sind schon alle Steckdosen belegt, sind Mehrfachstecker eine beliebte Lösung. Doch hierbei müssen Nutzer die zulässige Belastung beachten. Neben der technischen Sicherheit sollten die Geräte und natürlich auch die Kabel nicht zu Stolperfallen werden. Daher müssen die innerbetrieblichen Verkehrswege, beispielsweise auf Fluren oder zwischen Tischen in Büros, freigehalten werden.

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