Beschäftigte dürfen nur mit elektrischen Betriebsmitteln arbeiten, die in ordnungsgemäßem Zustand sind. Viele Unfälle mit kleinen Elektrogeräten lassen sich bereits durch eine einfache Sichtkontrolle vermeiden. Sicherheitsbeauftragte sollten auf ihre Kolleginnen und Kollegen einwirken, dass sie vor der Nutzung eines Geräts schauen, ob es beschädigt ist. Die Betriebssicherheitsverordnung spricht hier von „Kontrolle auf offensichtliche Mängel“ die vor jeder Verwendung eines Arbeitsmittels durch die Beschäftigten erfolgen muss. Insbesondere an Steckern und Kabeln treten immer wieder Schäden auf, zum Beispiel an der Isolierung. Doch nicht immer werden alle Schäden von außen erkannt. Daher sind wiederkehrende Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln vorgeschrieben. Eine Elektrofachkraft oder eine andere dafür qualifizierte Person überprüft dann unter anderem die „ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel“. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Sicherheitsbeauftragte können sich für eine wiederkehrende Prüfung einsetzen. Gut zu wissen, dass Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer sensibilisieren für Sichtkontrollen und melden Mängel der Führungskraft, darauf hinweisen, dass diese nur geprüfte Geräte verwenden sollten, und auf Kolleginnen und Kollegen einwirken, dass sie ihre im Betrieb genutzten Privatgeräte am Tag der Prüfungen mitbringen und prüfen lassen.