Auf was muss ich bei einer Brandschutztür achten?
Ehrenfried Schröder
2025-11-01 00:44:51
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: 10
Brandschutztüren müssen selbstschließend sein, um im Ernstfall automatisch ihre Funktion zu erfüllen.
Das Offenhalten ohne spezielle Feststellanlagen ist nicht erlaubt.
Die DIN 4102-5 und die DIN EN 16034 legen beide die Anforderungen und Prüfverfahren für den Feuerwiderstand von Bauteilen einschließlich Brandschutztüren fest.
Die Wartung und Prüfung von Brandschutztüren ist essenziell, um sicherzustellen, dass sie im Brandfall zuverlässig funktionieren und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Unternehmen tragen die Verantwortung, dass ihre Brandschutztüren regelmäßig geprüft und instandgehalten werden, um die Sicherheit von Personen und Gebäuden zu gewährleisten.
Eine vernachlässigte Wartung kann dazu führen, dass Brandschutztüren ihre Zulassung verlieren und im Ernstfall versagen.
Die Kosten für die Prüfung von Brandschutztüren hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Türen, deren Art und den individuellen Anforderungen des Gebäudes.
Regelmäßige Wartungen sind jedoch eine notwendige Investition, um die Funktionalität und Zulassung der Türen langfristig zu gewährleisten und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Kirsten Stephan
2025-10-31 23:32:26
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: 13
Damit im Brandfall die abschottende Funktion der Brandwand erhalten bleibt, sind Türen in Brandwänden oder in Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, feuerbeständig, hoch feuerhemmend, dicht- und selbstschließend auszubilden.
Türen in feuerbeständigen Trennwänden müssen nach § 29 Absatz 5 der Musterbauordnung mindestens feuerhemmend, dicht- und selbstschließend sein.
Für den zulassungskonformen Einbau einer Feuerschutztür in Montagewände mit einem Verwendbarkeitsnachweis ist darauf zu achten, dass dieser auch im Verwendbarkeitsnachweis der Tür aufgeführt ist.
Die Einbaufirma kann darüber hinaus in Abstimmung mit der Herstellerfirma erklären, dass beim Einbau des Feuerschutzabschlusses in gleichwertige Wände die Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis nicht wesentlich ist.
Mark Moser
2025-10-31 19:34:39
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: 16
Anforderungen an solche Türen sind: selbsttätige Schließung, nur mit geeigneter Feststellvorrichtung festsetzen, keine Schwellen, ausgenommen Flachrundschwellen ≤ 5 mm Höhe, nicht abschließbar, robust, nicht schwergängig, Kennzeichnung auf dem Typenschild mit RS und einer Ziffernbezeichnung für die genaue Ausführung.
Für sie gelten dieselben Anforderungen wie für Rauchschutztüren, darüber hinaus aber noch Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer (T 30, 60 usw.).
Man findet Brandschutztüren in Brand- und Komplextrennwänden oder an Räumen mit erhöhtem Risiko, die am Treppenraum liegen (z. B. Keller-, Lager-, Verkaufs- und ähnliche Räume).
Meist handelt es sich dabei um Stahltüren.
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