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Ist es erlaubt, in eine Brandschutztür zu bohren?

Ottilie Hartwig
Ottilie Hartwig
2025-10-31 22:24:56
Anzahl der Antworten : 14
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Das An-, Auf- und Durchbohren von Brandschutztüren ist zum Teil weder erlaubt noch ist es ungefährlich. Die in den Türen enthaltenen Dämmungen und auch Kammern, die zum Teil flüssige Brandschutzmaterialien enthalten, können beschädigt werden. Der Verlust der Zulassung wäre eine zeit- und kostenintensive Folge dieser Behandlung. Bei der Montage der CES Omega Flex Beschläge vom Typ ILS kann das aufgrund der bohrungsfreien Montage nicht passieren.
David Mertens
David Mertens
2025-10-31 21:35:44
Anzahl der Antworten : 10
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Ein Durchbohren des Türblattes ist keine gute Idee. So kann eine Bohrung für einen Türspion angebracht werden und ebenso dürfen die kleinen Bohrungen für die Ankerplatten bei Feststellanlagen angebracht werden. Auf der letzten Seite der Zulassung wird aufgezählt, was an einer Brandschutztür verändert werden darf.
Mandy Burkhardt
Mandy Burkhardt
2025-10-31 21:10:32
Anzahl der Antworten : 13
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Es ist verboten, in Feuerschutzabschlüsse einzubohren oder sie unsachgemäß zu verändern, da dies den Verlust der Zulassung zur Folge haben kann. Laut dem Merkblatt des DIBt vom 1. Februar 1996 dürfen Änderungen an Feuerschutzabschlüssen, deren Zulassung vor dem 1. Januar 2010 erteilt wurde, nur im Rahmen der aufgeführten Bedingungen durchgeführt werden. Zudem müssen alle Arbeiten an Feuerschutztüren von Fachpersonal durchgeführt werden. An Feuerschutztüren, deren Zulassung nach dem 1. Januar 2010 erteilt wurde, dürfen Nachrüstungen durchgeführt werden, wie im Anhang der jeweiligen Zulassung aufgeführt. Dazu gehören unter anderem der Einbau von Elektroöffnern, Motorschlössern und Fluchttüröffnern.