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Was ist die Hilfsfrist und warum ist sie wichtig?

Manfred Schneider
Manfred Schneider
2025-05-05 05:28:27
Anzahl der Antworten: 5
Die Hilfsfrist ist das wichtigste Planungs- und Qualitätsmerkmal für die Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst. In den Gesetzen der Länder zum Rettungsdienst und Brandschutz sowie kommunalen Brandschutzbedarfsplänen werden Höchstwerte für die Hilfsfrist bzw. zusätzlich Schutzziele beim Brandschutz festgelegt. Nach der FwVO ist jede Feuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort in ihrem Zuständigkeitsbereich innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.
Henriette Hübner
Henriette Hübner
2025-05-05 05:10:27
Anzahl der Antworten: 6
Die Hilfsfrist ist die Vorgabe für den einzuhaltenden maximalen Zeitraum vom Eingang einer Notfallmeldung bis zum Eintreffen des ersten Einsatzmittels am Notfallort. Man unterscheidet in technische und operative Hilfsfrist, wobei die operative Hilfsfrist für unsere Überlegungen maßgeblich ist.
Monique Lindemann
Monique Lindemann
2025-05-05 03:11:35
Anzahl der Antworten: 6
Die Hilfsfrist ist eine rechtliche Frist, die definiert wie lange es dauern sollte bis das erste qualifizierte Fahrzeug (in der Regel ein RTW) am Einsatzort ankommt. Sie gilt nur, wenn eine Anfahrt mit Sondersignal erfolgt unabhängig davon, ob am Einsatzort tatsächlich ein Notfall vorliegt oder nicht. In der Realität fließt die Hilfsfristquote in die Bedarfsplanung ein. Gebiete in denen die Hilfsfrist unterdurchschnittlich häufig eingehalten worden ist fallen so auf und durch weitere Rettungsmittel, den Neubau oder Umzug von Wachen kann diesen dann entgegengewirkt werden.
Dorit Zimmer
Dorit Zimmer
2025-05-05 03:03:07
Anzahl der Antworten: 6
Die Hilfsfrist ist eine Planungsgröße, auf deren Grundlage die rettungsdienstlichen Strukturen in den Rettungsdienstbereichen festzulegen sind. Die Zeit vom Eingang der Notfallmeldung in der Integrierten Leitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen (Hilfsfrist) soll aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten betragen (§ 3 Abs. 2 RDG, siehe auch Kapitel VIII, Abschnitt 1.2). Die Planungsgrundlage ist erfüllt, wenn sie in 95 Prozent aller Einsätze im Vorjahreszeitraum (Kalenderjahr) im gesamten Rettungsdienstbereich eingehalten wird. Die Hilfsfrist ist eine wichtige Planungsgröße für die Vorhaltungen in der Notfallrettung.

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