Wie schnell muss die Feuerwehr am Einsatzort sein?

Wieland Michel
2025-05-07 05:39:53
Anzahl der Antworten: 4
Nach der FwVO ist jede Feuerwehr so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort in ihrem Zuständigkeitsbereich innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. Diese Zeitvorgabe von 8 Minuten bezeichnet man als die Einsatzgrundzeit.
Um diese Frage objektiv beantworten zu können, muss man die Hintergründe für die Festlegung der Einsatzgrundzeit kennen, denn diese wurde nicht willkürlich festgelegt. Sie ergibt sich aus dem chemisch-physikalischen Prozess des Brandverlaufes. Etwa 17 Minuten nach Ausbruch des Brandes wird die Überlebensgrenze bei einer Kohlenstoffmonoxyd-Vergiftung erreicht, d. h. dass Mensch und Tier eine Rauchvergiftung erleiden, die den Tod zur Folge hat. Nach etwa 18 Minuten nach Ausbruch des Brandes kann es zum sogenannten „Flash-Over“ kommen.
Beim Eintreffen der Feuerwehr ist die zu rettende Person noch nicht direkt geborgen. Es muss davon ausgegangen werden, dass weitere Zeit vergeht bis die Feuerwehrleute die verletzte oder ohnmächtige Person gefunden haben und aus dem Brandobjekt retten können. Die Schäden, die durch Brände hervorgerufen werden würden steigen. Je schneller eine Feuerwehreinheit am Einsatzort ist, bzw. sein muss, um so geringer ist die Wahrscheinlichkeit für die Einsatzkräfte durch den „Flash-Over“ oder das Einstürzen von Gebäudeteilen selbst in Lebensgefahr zu geraten.