:

Wer kommt für meinen Lohn auf, wenn ich als Feuerwehrmann im Einsatz bin?

Ernst Wilhelm
Ernst Wilhelm
2025-06-01 19:41:15
Anzahl der Antworten: 5
Feuerwehrmitglieder im Einsatz haben für die Zeit des einsatzbedingten Arbeitsausfalls einen Anspruch auf Weiterzahlung der arbeitsvertraglichen Vergütung gegen den Arbeitgeber. Soweit das Feuerwehrmitglied für die Einsatzzeit die Arbeitsvergütung vom Arbeitgeber weiter verlangen kann, entsteht für den Arbeitgeber naturgemäß eine zum Teil nicht unerhebliche finanzielle Belastung. Die maßgeblichen Brandschutzgesetze der Länder sehen hier regelmäßig vor, dass diese Belastung letztendlich nicht vom Arbeitgeber, vielmehr vom Träger der Feuerwehr zu tragen ist. Der Träger der Feuerwehr hat privaten Arbeitgebern auf Antrag das weiter gewährte Arbeitsentgelt sowie die Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung zu erstatten, die der Arbeitgeber aufgrund der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Teilnahme an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit geleistet hat.
Annett Fröhlich
Annett Fröhlich
2025-05-26 05:16:45
Anzahl der Antworten: 11
Die Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber oder Dienstherren ehrenamtlicher Angehöriger der Feuerwehr sind verpflichtet, für den Zeitraum der auf Anforderung der Gemeinde hin gemäß § 20 Absatz 1 erfolgten Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Aus- und Fortbildungen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären. Den privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr haben gegenüber der Gemeinde Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der ihnen durch die Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Aus- und Fortbildungen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entsteht. Für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen gelten bei Einsätzen, Übungs-, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie sonstigen Veranstaltungen, die nach diesem Gesetz angeordnet werden, und einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer durch diesen Dienst verursachten Krankheit, die Absätze 1 bis 3 mit der Maßgabe, dass der Kreis an die Stelle der kreisangehörigen Gemeinde tritt.
Elsbeth Knoll
Elsbeth Knoll
2025-05-24 00:49:10
Anzahl der Antworten: 9
Wenn der Pieper während der Arbeitszeit losgeht, dann werden die meisten Feuerwehrleute freigestellt - bekommen also trotzdem ihr Geld vom Arbeitgeber, auch wenn sie dann nicht mehr vor Ort sind, um zu arbeiten. Umso wichtiger ist es, dass von Seiten der Stadt zeitnah der Lohnersatz bzw. der Verdienstausfall gezahlt wird, sagt die CDU-Fraktion aus Iserlohn. Laut ihr haben die Arbeitgeber von der Stadt Iserlohn aber bisher noch keine oder extrem verspätete Zahlung bekommen.
Liane Appel
Liane Appel
2025-05-10 09:16:38
Anzahl der Antworten: 5
Diese müssen kurzfristige Ausfälle durch Einsätze oder auch Ausbildungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kompensieren, bekommen hierfür den Lohnausfall von der Gemeinde erstattet und haben mit diesen Menschen wertvolle und tüchtige Arbeitskräfte mit vielen Schlüsselkompetenzen.
Sigurd Kellner
Sigurd Kellner
2025-05-10 07:24:53
Anzahl der Antworten: 9
Engagiert sich eine oder einer Ihrer Beschäftigten bei der Freiwilligen Feuerwehr, können Sie als private Arbeitgeberin oder privater Arbeitgeber bei der Stadt oder Gemeinde im Falle eines Einsatzes die Erstattung der Lohnkosten beantragen. Während des Einsatzes sind die freiwilligen Helfer von der Arbeit freigestellt und erhalten ihr Gehalt wie gewohnt weiter. Sind Sie selbstständig tätig, erhalten Sie auf Antrag ebenfalls Entschädigung für den Verdienstausfall, der Ihnen durch den Einsatz, die Übung oder die Aus- und Fortbildung entstanden ist. Bei behördlich angeordneten Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen übernimmt die anordnende Behörde den Lohnersatz. Die Stadt oder Gemeinde prüft Ihren Anspruch, kontaktiert Sie falls notwendung und überweist Ihnen die Entschädigung auf das angegebene Konto.
Liane Rudolph
Liane Rudolph
2025-05-10 07:08:47
Anzahl der Antworten: 7
Nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt. Wenn Sie einen Ihrer Mitarbeiter, der sich ehrenamtlich für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wesel engagiert, für einen Einsatz oder einen Lehrgang freigestellt haben, können Sie über das untenstehende Formular, Lohnersatz von der Stadt Wesel beantragen.
Eckhard Brückner
Eckhard Brückner
2025-05-10 05:14:25
Anzahl der Antworten: 6
Arbeitgeber von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten müssen für den Zeitraum eines Einsatzes das normale Entgelt einschießlich Nebenleistungen und Zuzahlungen weiterzahlen. Die Gemeinden erstatten privaten Arbeitgebern diese Gelder auf Antrag. Selbständige, die sich ehrenamtlich bei der Feuerwehr engagieren, bekommen ihren Verdienstausfall von Gemeinde bis zu einer Höchstgrenze (Stundensatz der Stufe 6 der Entgeltgruppe 15 des TVöD) ersetzt.