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Deutschland: Was kostet ein Krankenwagennotfall?

Antonie Fritsch
Antonie Fritsch
2025-05-09 12:26:04
Anzahl der Antworten: 4
In der Stadt Leipzig kostet aktuell ein Rettungseinsatz 460 Euro, völlig unabhängig davon, wie lange der Einsatz gedauert hat, welche Materialien zum Einsatz gekommen sind und welche Geräte genutzt oder nicht genutzt wurden. In Sachsen liegen die Kosten pro Fahrt zwischen 460 und 913,90 Euro, in Thüringen zwischen 324,01 und 622,59 Euro und in Sachsen-Anhalt zwischen 343 und 971 Euro. Um diese und alle weiteren Kosten abzudecken, schlägt eine Fahrt im Schnitt mit 460 Euro zu Buche.
Elvira Berndt
Elvira Berndt
2025-05-09 10:35:01
Anzahl der Antworten: 9
Pauschal kommen so Kosten zusammen, die zwischen 400 und 600 EUR liegen. Die für den Rettungsdienst zuständigen Bundesländer passen die Benutzungsentgelte für Notfall- und Notarzteinsätze regelmäßig an, sodass in jedem Land andere Sätze zu entrichten sind. Bei einer medizinischen Notwendigkeit werden die Kosten für den Krankenwagen immer übernommen. Gesetzlich Versicherte müssen sich an den Kosten mit einer Zuzahlung von 10 EUR beteiligen. Die privaten Gesundheitskassen erstatten die Aufwendungen meist in vollem Umfang.
Uli Adam
Uli Adam
2025-05-09 09:39:31
Anzahl der Antworten: 9
Die Kosten für einen Rettungsdiensteinsatz werden bei gesetzlich Versicherten von der jeweiligen Krankenkasse übernommen und folgen laut dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK) einer festgelegten Grundpauschale, die kilometerunabhängig ist, um ein Kostengefälle zwischen Stadt und Land zu vermeiden. Die Grundgebühr für einen Notfalleinsatz beträgt nach BRK-Angaben für das Bundesland Bayern 820 Euro und für einen Notarzteinsatz 1.020 Euro. Bei einem Krankentransport, der kein Notfall ist, fällt in Bayern eine Grundgebühr von 62 Euro an, zu der noch ein Betrag je gefahrenem Kilometer hinzukommt. Bei medizinisch notwendigen Krankentransporten aller Art, also beim Einsatz von gewöhnlichen Krankentransportwagen genauso wie beim Einsatz von Rettungswagen, gilt die gleiche Regelung wie bei der Zuzahlung zu verschreibungspflichtigen Medikamenten: Versicherte müssen einen Teil der Kosten selbst bezahlen, die für die Beförderung entstehen. Die Zuzahlung beträgt – unabhängig von der Art des Fahrzeugs und auch für Kinder und Jugendliche – zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt.