Bei Einsätzen in der Industrie mit einer anerkannten Werkfeuerwehr führt der Leiter der Werkfeuerwehr. Meist wird eine örtliche Einsatzleitung aus öffentlicher Feuerwehr und Werkfeuerwehr gebildet, das kann auch vorher abgesprochen und im Allgemeinen Gefahren- und Abwehrplan (AGAP) festgelegt werden. Darüber hinaus können betriebliche Experten zur Einsatzleitung hinzugezogen werden.
In Österreich regeln die länderspezifischen Feuerwehrgesetze die Frage des Einsatzleiters. Prinzipiell reiht sich die Verantwortung nach: Kommandant, 1. Kommandant-Stellvertreter, 2. Kommandant-Stellvertreter, weitere Reihung laut Einsatzleiterliste der örtlich zuständigen Feuerwehr.
Auch wenn mehrere Feuerwehren im Einsatz sind, hat er unabhängig ob es sich um einen Brandeinsatz oder um einen Technischen Einsatz handelt, die Gesamteinsatzleitung. Im Falle eines Einsatzes im Bereich eines Betriebes mit einer Betriebsfeuerwehr, so ist der Einsatzleiter von der Betriebsfeuerwehr. Weitere Ausnahmen sind Einsätze im Bahnbereich (Einsatzleiter der ÖBB), Einsätze auf Flughäfen, Einsätze auf internationalen Gewässern (Donau), Einsätze mit Wasserverschmutzung (Wasserrecht) sowie Katastropheneinsätze.
Im Katastropheneinsatz wird die Einsatzleitung vom zuständigen Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann übernommen.