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Gesetze zum Brandschutz - Welche sind relevant?

Antonius Schuster
Antonius Schuster
2025-06-14 20:35:01
Anzahl der Antworten : 12
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Auflistung von Normen und VdS-Richtlinien zu Brandmeldeanlagen, Rauchwarnmeldern, zur Rauch- und Wärmefreihaltung sowie zu Gefahrenmeldeanlagen. Auflistung der Normen zu ortsfesten Lösch- und Brandbekämpfungsanlagen, zu tragbaren Feuerlöschern und Löschwassereinrichtungen. Auflistung der Normen zu Schlössern und Baubeschlägen sowie Sicherheitskennzeichen, Flächen für die Feuerwehr, Hinweisschildern und Steigleitern.
Traudel Jacob
Traudel Jacob
2025-06-14 19:10:24
Anzahl der Antworten : 18
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Gesetzliche Vorgaben zum Brandschutz finden sich in Deutschland zum einen im Baurecht. Die entsprechende Gesetzgebung liegt im Kompetenzbereich der Bundesländer. Diese erlassen landesspezifische Landesbauordnungen (Gesetze) und dazu diverse weitere Rechtsnormen in Form von Verordnungen, Richtlinien, technischen Baubestimmungen und Verwaltungsvorschriften. Weitere Vorgaben ergeben sich aus dem Rechtsgebiet des Arbeitsschutzes (staatliches Arbeitsschutzrecht wie Gesetze, Verordnungen und technische Regeln), des autonomen Rechts der Unfallversicherer (u.a. Unfallverhütungsvorschriften) und privatwirtschaftlichen Vorgaben, wie zum Beispiel durch Schriften der Sachversicherer. Wie oben dargestellt ist, gibt es nicht eine umfassende Rechtsnorm zum Brandschutz, sondern zahlreiche gesetzliche, untergesetzliche und privatrechtliche Schriften zum Thema.
Ulrich Schön
Ulrich Schön
2025-06-14 17:02:35
Anzahl der Antworten : 13
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Die Brandschutzgesetze regeln hauptsächlich die Angelegenheiten der Feuerwehr aber auch, was für den Arbeitsschutz von größerer Bedeutung ist, zusammen mit anderen Vorschriften wie baurechtliche Normen, die Vorschriften, die beim Bau und ebenso bei der Unterhaltung von Gebäuden in brandschutzrechtlicher Hinsicht zu beachten sind. Die Brandschutzgesetze der Länder enthalten in der Regel auch Bestimmungen zum vorbeugenden Brandschutz. Die sogenannten Duldungspflicht nach dem Brandschutzgesetz beinhaltet die Pflicht für Eigentümer und Verfügungsberechtigte, Feuerwehren und anderen Behörden im Brandfall den Zugang zu Grundstücken und baulichen Anlagen zu gewähren.