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Brandschutzverordnung: Wo ist eine erforderlich?

Edwin Keil
Edwin Keil
2025-06-09 09:32:36
Anzahl der Antworten : 10
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Einzelne Bundesländer fordern von besonders gefährdeten Betrieben eine Brandschutzordnung, die zudem mit den zuständigen Behörden abgestimmt sein muss. Eine Verpflichtung zum (indirekten) Vorhalten einer Brandschutzordnung kann aus der Arbeitsstättenverordnung oder den DGUV Vorschriften 1 und 2 entnommen werden, die die Information der Beschäftigten über Rettungseinrichtungen vorsieht. Einzelne rechtliche Normen können die Brandschutzordnung fordern, wie beispielsweise das Beherbergungsgesetz. Denkbar ist auch, dass die Brandschutzordnung Bestandteil einer Auflage in der Baugenehmigung ist.
Leopold Zimmer
Leopold Zimmer
2025-06-09 09:30:17
Anzahl der Antworten : 13
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Baurechtlich ist die Erstellung einer Brandschutzordnung nicht für jedes Gebäude vorgeschrieben. Sie kann jedoch individuell über die Bau- und Nutzungsgenehmigung gefordert sein. Hier gilt zu beachten, dass auch, wenn der Adressat der Bau- und Nutzungsgenehmigung der Bauherr bzw. der Eigentümer ist, behördliche Auflagen in Verbindung mit der Nutzung des Gebäudes dem Nutzer (Mieter) obliegen können. Auch in den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Weiterhin kann die Brandschutzordnung eine Maßnahme iSv § 10 Arbeitsschutzgesetz sein – ermittelt anhand der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung.
Otmar Franke
Otmar Franke
2025-06-09 06:54:16
Anzahl der Antworten : 12
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Es gibt keine bundesweite einheitliche Regelung. Die meisten Belange rund um die Brandschutzordnung beruhen auf länderrechtlichen Vorgaben. Ebenfalls länderspezifisch sind die baurechtlichen Vorschriften, allen voran für Sonderbauten, also Hochhäuser, Krankenhäuser, Industriebauten. Des Weiteren existieren Vorgaben aus Bau- und Gewerbegenehmigungen.
Hugo Linke
Hugo Linke
2025-06-09 06:38:32
Anzahl der Antworten : 11
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Einige Rechtsvorschriften der Bundesländer verlangen konkrete, im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde abgefasste Brandschutzordnungen für Betriebe, welche üblicherweise öffentlich zugänglich sind. Entsprechende Beispiele sind in Baden-Württemberg die § 42 Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne in der Versammlungsstättenverordnung und in Nordrhein-Westfalen die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (SBauVO), Kapitel 4 Betriebsvorschriften für Versammlungsstätten, § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne. Daneben können Unternehmer auf Grund behördlicher Auflagen und/oder zivilrechtlicher Vereinbarungen (Versicherungsverträge/Zertifizierungen) verpflichtet sein Brandschutzordnungen für das von ihnen genutzte Gebäude zu erstellen. Wichtige Informationen zur Erstellung der Brandschutzordnung finden sich in der Regel im Brandschutzkonzept oder der Baugenehmigung von dem betroffenen Gebäude.