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Rauchmelder am Arbeitsplatz: Pflicht oder Kür?

Beatrice Reimer
Beatrice Reimer
2025-07-25 04:42:49
Anzahl der Antworten : 14
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Auch nach der Änderung der Landesbauordnung NRW gibt es nach unserem Kenntnisstand keine grundsätzliche Pflicht für die Installation von Rauchmeldern im gewerblichen Bereich. Arbeitsstätten müssen je nach a. Abmessung und Nutzung, b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein. Sofern sich nicht aus Bau- oder Sonderbauvorschriften konkretisierende Anforderungen an Brandmelder ergeben, muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich mit Unterstützung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung entscheiden, ob Brandmelder erforderlich sind.
Gerti Kellner
Gerti Kellner
2025-07-16 10:56:25
Anzahl der Antworten : 18
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Für Unternehmer ist die Lage unübersichtlicher, denn so klare Regelungen wie für den privaten Wohnraum gibt es nicht. Sie können ihren Brandschutzbedarf aus der ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG (ARBSTÄTTV) ermitteln. Die ArbStättV fordert unter Ziffer 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“: (1) Arbeitsstätten müssen je nach Abmessung und Nutzung, der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein. Welche Brandschutzregeln zur Absicherung Ihrer Mitarbeiter gelten, wird bei der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Dazu sind Sie laut Arbeitsschutzgesetz als Arbeitgeber verpflichtet.
Viktoria Kühne
Viktoria Kühne
2025-07-10 22:19:46
Anzahl der Antworten : 10
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Im Gegensatz zu privat genutzten Wohnräumen gibt es grundsätzlich keine Rauchmelder-Pflicht am Arbeitsplatz. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Baden-Württemberg. Hier gilt die Sonderregelung, dass für Räumlichkeiten, die regelmäßig zum Schlafen genutzt werden, ebenfalls eine Rauchmelder-Pflicht gilt. Insgesamt kommt es bei der Rauchmelder-Pflicht auf die Art des Gewerbes an sowie auf die jeweiligen Bestimmungen Ihres Bundeslandes. Da das Ziel von Rauchmeldern ist, den Menschen zu schützen, sollten Arbeitgeber nicht nach der gesetzlichen Regelung entscheiden, sondern im Sinne der Sicherheit der eigenen Mitarbeiter. Weil Brände oft unbemerkt entstehen und häufig erst spät entdeckt werden, sind Rauchmelder zum Schutz der Mitarbeiter zu empfehlen.
Josefa Ludwig
Josefa Ludwig
2025-06-29 10:35:04
Anzahl der Antworten : 13
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Die Rauchmelderpflicht ist in der Landesbauverordnung der einzelnen Bundesländer verankert und gibt im Wesentlichen vor, wie Rauchmelder in privat genutzten Gebäuden installiert werden müssen. In Gewerberäumen gilt die Rauchmelderpflicht nicht. Stattdessen sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die Brandschutzordnung und die Technischen Regelungen für Arbeitsstätten umzusetzen und somit der Gefahr eines Brandes vorzubeugen. Demnach ist es u.a. Aufgabe des Arbeitsgebers, die Arbeitsstätte mit ausreichend Feuerlöscheinrichtungen und Brandmeldern bzw. Brandmeldeanlagen auszustatten. Wo und wie viele Brandschutzmelder in einem gewerblich genutztem Gebäude angebracht werden müssen, wird bereits bei der Errichtung des Gebäudes in einer Gefährdungsbeurteilung festgeschrieben. Die Tatsache, dass in gewerblich genutzten Räumen keine Pflicht zur Installation von Rauchmeldern besteht, bedeutet also keineswegs, dass hier keine Maßnahmen zum Brandschutz getroffen werden.
Frieda Ludwig
Frieda Ludwig
2025-06-20 23:29:42
Anzahl der Antworten : 12
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Sie sind also auch als Gewerbetreibender in der Pflicht, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter vor Bränden zu schützen und dafür Brandmeldeanlagen und Feuerlöscher anzubringen. Zwar gibt es im Gewerbe keine Pflicht für die Anbringung von Rauchwarnmeldeanlagen, jedoch eine Pflicht für die Installation von Brandmeldeanlagen. Somit sind die Regeln für Gewerbetreibende sogar noch schärfer als in Wohnräumen.