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Wie alt darf ein Feuerwehrmann sein?

Ana Knoll
Ana Knoll
2025-08-11 21:38:40
Anzahl der Antworten : 13
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Männer und Frauen können nun bis zum Alter von 67 Jahren ihren Dienst fortsetzen. Die Altersgrenze für die Freiwillige Feuerwehr um zwei Jahre erhöht wird. Die Anhebung der Altersgrenze, die auch dem demografischen Wandel Rechnung trägt und es erfahrenen Feuerwehrleuten ermöglicht, weiterhin aktiv zu sein. Eine vollständige Aufhebung der Altersgrenze, wie sie die Freien Wähler vorgeschlagen hatten, nicht umgesetzt wird. Der Grund dafür sind die notwendigen Eignungsuntersuchungen, die dann erforderlich wären.
Charlotte Schilling
Charlotte Schilling
2025-08-05 07:48:00
Anzahl der Antworten : 10
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Seit Juli dieses Jahres dürfen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren bis 65 aktiv dabei sein. Im Juli dieses Jahres wurde die Altersgrenze im Bayerischen Feuerwehrgesetz auf das 65. Lebensjahr erhöht. Die Feuerwehrmitglieder können bis 65 Jahre alt sein, um aktiv dabei zu sein. Ein älteres Feuerwehrmitglied müsse ja nicht unbedingt Atemschutzgeräteträger sein, es gibt viele andere Aufgaben, die ein Älterer übernehmen und damit die Jüngeren entlasten kann. Auch nach der bestandenen Führerscheinprüfung dauert es nach Einschätzung von Hans Eder noch zwei bis drei Jahre, bis man mit den Einsatzfahrzeugen mit spezieller Ausrüstung umgehen kann. Andere Bundesländer haben andere Regelungen, und bei einer Werkfeuerwehr dürfen die Kameraden bis zur Rente in der Wehr tätig sein. Ich bin der Meinung, dass der gesundheitliche Zustand, also die tatsächliche Diensttauglichkeit, und die eigene Einschätzung des Feuerwehrmannes oder der -frau darüber entscheiden sollten, ob jemand aus dem aktiven Dienst ausscheidet oder nicht. Es gibt viele andere Aufgaben, die ein Älterer übernehmen und damit die Jüngeren entlasten kann. Denn gerade tagsüber herrscht bei vielen Freiwilligen Feuerwehren akute Personalknappheit. Die meisten Maschinisten sind bei uns Mitte bis Ende 50, in zehn Jahren werden auf einen Schlag also viele ausscheiden.
Ludmila Gärtner
Ludmila Gärtner
2025-07-24 13:51:32
Anzahl der Antworten : 19
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Die Altersgrenze, bis zu der Feuerwehrfrauen und -männer Dienst tun dürfen, soll auf 67 Jahre steigen. Die Altersgrenze bei den Feuerwehren soll so an das gesetzliche Rentenalter angepasst werden, zudem können die Wehren so länger auf erfahrene Mitglieder zurückgreifen. In anderen Bundesländern wie Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen gilt das Höchstalter mit 67 bereits. Eine völlige Abschaffung der Höchstaltersgrenze lehnt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ab. Ohne eine Altersgrenze müsse man über Eignungstests nachdenken, was letztlich mehr Bürokratie bedeute.
Ingeborg Jost
Ingeborg Jost
2025-07-20 18:02:38
Anzahl der Antworten : 12
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Das Höchstalter für Feuerwehrleute ist im Bayerischen Feuerwehrgesetz verankert. Ausschlaggebend seien unfallschutzrechtliche Gründe, erläutert Benno Metz, Kreisbrandrat des Kreisfeuerwehrverbands im Landkreis Bad Kissingen. Die Berufsgenossenschaft müsse die Altersgrenze als Versicherungsträger der Feuerwehren mittragen und ein höheres Einsatzalter gehe eben häufig auch mit höheren Unfallkosten einher. Zudem lasse auch die Leistungsfähigkeit im Alter nach. Die Altersgrenze wurde bereits von 60 auf 63 und schließlich auf 65 Jahre erhöht. Eine Änderung des Austrittsalters ist jedoch nur durch den Bayerischen Landtag vorzunehmen.
Irmhild Schneider
Irmhild Schneider
2025-07-09 23:43:12
Anzahl der Antworten : 14
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Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden. Der Feuerwehrkommandant muß einen Feuerwehrdienstleistenden, der die Eignung für den Feuerwehrdienst ganz oder teilweise verloren hat, in entsprechendem Umfang vom Feuerwehrdienst entbinden. Fehlt einem Bewerber die Eignung für den Einsatzdienst, kann ihn der Kommandant mit der Maßgabe aufnehmen, dass sich sein Dienst auf bestimmte, seiner Eignung entsprechende Aufgaben der Feuerwehr beschränkt. Feuerwehrdienst kann in bis zu zwei Feuerwehren geleistet werden.
Alex Popp
Alex Popp
2025-07-09 22:02:10
Anzahl der Antworten : 8
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Im Fünften Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzes, datiert vom 21.12.2020 und in Kraft getreten am 30.12.2020, ist die Altersgrenze für den aktiven Dienst in der freiwilligen Feuerwehr neu geregelt und auf das 67. Lebensjahr angehoben worden. Zunächst war in Rheinland-Pfalz vorgesehen, dass der aktive Dienst grundsätzlich mit dem 63. Lebensjahr endet. Die kommunalen Entscheidungsträger hätten dann über Einzelfallentscheidung oder Bestimmung in der Hauptsatzung regeln können, von dieser Altersgrenze nach oben abzuweichen. 63 ist heutzutage auch kein Alter! Es reicht ein formloser Antrag auf Wiederaufnahme verbunden mit einer Selbsterklärung, dass die erforderlichen Anforderungen erfüllt werden.
Katja Peters
Katja Peters
2025-07-09 21:01:48
Anzahl der Antworten : 11
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Laut Gesetz ist Bruno Güra zu alt, Güra wird 65 Jahre alt. Davon war er 47 Jahre lang bei der Freiwilligen Feuerwehr. Im Landtag diskutierten die Abgeordneten über einen Antrag der SPD-Fraktion, die Altersgrenze im Bayerischen Feuerwehrgesetz auf 67 Jahre anzuheisen. Christiane Feichtmeier sagte, gerade diese Menschen wollten nämlich freiwillig helfen und sollen aber gleichzeitig immer länger im Berufsleben arbeiten. Verbände in Bayern ebenso für Anhebung auf 67 Jahre. Innenminister Joachim Herrmann ist zuständig für eine Neugestaltung des Feuerwehrgesetzes. Er habe daher Anfang September den Landesfeuerwehrverband und die kommunalen Spitzenverbände um eine Stellungnahme gebeten. Er berichtete im Landtag, dass sich ausnahmslos alle Verbände für eine Anhebung der Altersgrenze ausgesprochen hätten. Die Redner von CSU und Freien Wählern betonten, es sei bereits ein eigener Entwurf der Regierungsparteien in Arbeit, der in den kommenden Wochen im Parlament beraten werde. Bayerns Feuerwehr lebt vom Ehrenamt. Knapp 330.000 Menschen sind in Bayern nach Zahlen des Landesfeuerwehrverbands aktive Mitglieder bei der Feuerwehr. Der Großteil (316.000) macht den Dienst freiwillig.