Zugchefinnen und ‑chefs haben nach Angaben des Sprechers betriebliche, sicherheitsrelevante und serviceorientierte Aufgaben. Sie sind für die Koordination des restlichen Teams in den Fernverkehrszügen der DB zuständig. Darüber hinaus stehen sie in direktem Austausch mit verschiedenen wichtigen Schnittstellen wie zum Beispiel der Verkehrsleitung.
In einer Stellenbeschreibung der DB ist zudem beschrieben, dass Zugchefinnen und ‑chefs sicherstellen, dass Ziele wie Kundenzufriedenheit, Pünktlichkeit, Einnahmensicherung und die Fahrscheinprüfung erfolgen. Als hauptverantwortliche Personen sind sie nicht nur für alle Fahrgästinnen und Fahrgäste, sondern auch für technische Maßnahmen zuständig, heißt es dort weiter.
„Grundsätzlich muss auch ein Regionalzug mit einem Zugführer, einer Zugführerin besetzt werden, der [oder die] die notwendigen betrieblichen Aufgaben an Bord übernimmt“, erklärt der Sprecher der DB. Abhängig von der Fahrzeugkonfiguration und der Rollenverteilung des Personals an Bord sei es im Regionalverkehr aber in einigen Fällen möglich, dass die Triebfahrzeugführerin oder der Triebfahrzeugführer die Aufgaben des Zugführers übernimmt.