Die Freiwillige Feuerwehr hat die Möglichkeit, Anwärter und Mitglieder zur Eignungsuntersuchung in unsere Praxis zu schicken.
Hier können wir eine Untersuchung auf die allgemeine Feuerwehrtauglichkeit oder auch für eine spezielle Verwendung durchführen.
Für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden, ist eine regelmäßige Überprüfung der gesundheitlichen Eignung Pflicht.
In unserer Praxis für Arbeitsmedizin können wir die allgemeine Feuerwehrtauglichkeit überprüfen und darüber hinaus auch untersuchen, ob das Feuerwehrmitglied Voraussetzungen für spezielle Verwendungen mitbringt, wie zum Beispiel dem Tragen von Atemschutzgeräten.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen für Atemschutzgeräteträger („G26“)
In unserer Praxis können wir die körperliche Eignung von Atemschutzgeräteträgern nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26 prüfen.
Diese Untersuchung ist für alle Personen regelmäßig erforderlich, die die Befugnis zum Tragen von Atemschutzgeräten im Einsatz anstreben.
Nach der arbeitsmedizinischen Untersuchung teilen wir schriftlich mit, ob der untersuchte Feuerwehrangehörige für die vorgesehen Tätigkeit eingesetzt werden kann.
Die Kosten für die Eignungsuntersuchung übernimmt der Träger der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr, in der Regel also die Kommunalverwaltung.
Eignungsuntersuchung dient dem persönlichen Gesundheitsschutz
Auch für Personen, die keinen Atemschutz tragen, kann eine medizinische Untersuchung sinnvoll sein.
Die Unfallverhütungsvorschrift gibt vor, dass die Führungskräfte der Feuerwehr für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ihnen unterstellten Feuerwehrangehörigen zu sorgen haben.
So dürfen Feuerwehrangehörige nur für Tätigkeiten eingesetzt werden, für die sie körperlich und geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind (§6 UVV Feuerwehren).
Diese Befähigung sicher einzuschätzen ist für eine Feuerwehrführungskraft nicht einfach.
Daher ist die ehrliche gesundheitliche Selbsteinschätzung des jeweiligen Feuerwehrmitglieds wichtig, um erste Anhaltspunkte für eine möglicherweise eingeschränkte Einsetzbarkeit zu liefern.
Als Faustregel gilt dabei: Wer uneingeschränkt einem Beruf nachgehen kann und im Alltag normal belastbar ist, ist in der Regel auch einsatzdiensttauglich für die freiwillige Feuerwehr.
Besteht nach eigener Einschätzung eine gesundheitliche Einschränkung oder kommen konkrete Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung von Feuerwehrangehörigen für die vorgesehene Tätigkeit auf, so ist eine ärztliche Eignungsuntersuchung empfehlenswert.
Bei dieser geht es nicht darum, Personen mit einer Einschränkung vom Feuerwehrdienst auszuschließen, sondern eine Tätigkeit innerhalb der Feuerwehr zu finden, die zu den eigenen Fähigkeiten passt.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Fragen dazu haben!