Die Freiwillige Feuerwehr hat die Möglichkeit, Anwärter und Mitglieder zur Eignungsuntersuchung in unsere Praxis zu schicken. Hier können wir eine Untersuchung auf die allgemeine Feuerwehrtauglichkeit oder auch für eine spezielle Verwendung durchführen. Eine regelmäßige Überprüfung der gesundheitlichen Eignung ist für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden, Pflicht. In unserer Praxis für Arbeitsmedizin können wir die allgemeine Feuerwehrtauglichkeit überprüfen und darüber hinaus auch untersuchen, ob das Feuerwehrmitglied Voraussetzungen für spezielle Verwendungen mitbringt, wie zum Beispiel dem Tragen von Atemschutzgeräten. Arbeitsmedizinische Untersuchungen für Atemschutzgeräteträger („G26“) können wir auch durchführen. Diese Untersuchung ist für alle Personen regelmäßig erforderlich, die die Befugnis zum Tragen von Atemschutzgeräten im Einsatz anstreben. Auch für Personen, die keinen Atemschutz tragen, kann eine medizinische Untersuchung sinnvoll sein. Eine ärztliche Eignungsuntersuchung ist empfehlenswert, wenn nach eigener Einschätzung eine gesundheitliche Einschränkung oder konkrete Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung von Feuerwehrangehörigen für die vorgesehene Tätigkeit bestehen.