Der Truppführer führt einen selbstständigen Trupp bestehend aus Truppmann und Maschinist. Als leitendes Mitglied des Trupps trägt der Truppführer die Verantwortung für die ihm unterstellten Personen. Der Truppführer untersteht einem Gruppenführer, von dem er Aufgaben zugewiesen bekommt. Als Führer eines selbstständigen Trupps erfüllt der Truppführer eigenständig Einsatzaufgaben und ist verantwortlich für die ihm unterstellten Personen. Der Truppführer ist das leitende Mitglied eines Trupps. Ein Trupp besteht für gewöhnlich aus zwei Personen. Neben dem Truppmann untersteht dem Truppführer noch ein Maschinist. Der Truppführer ist in der Lage, im Löscheinsatz oder bei der technischen Hilfeleistung seinen Trupp zu führen. In Einsatzsituationen weiß der Truppführer, wo Gefahren lauern und welche Einsatztaktik in der jeweiligen Situation anzuwenden ist. Der Truppführer hat die Verantwortung für seinen Trupp und dessen Sicherheit. Der Truppführer ist nach Abschluss der Ausbildungseinheit in der Lage, innerhalb einer Gruppe oder Staffel fachlich richtig zu handeln und einen Trupp selbstständig zu führen.