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Wie heißt der Chef einer Feuerwache?

Oskar Fritsch
Oskar Fritsch
2025-08-13 08:26:46
Anzahl der Antworten : 12
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Der Chef einer Feuerwache kann je nach Größe und Organisation der Feuerwehr unterschiedliche Bezeichnungen haben. Gruppenführer oder Ortswehrführer mit weniger als einem Zug Zugführer oder Ortswehrführer mit mehr als Zugstärke Zugführer oder stellv. Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbrandmeister Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbrandmeister Kreisbrandmeister oder stellv. Landesbrandmeister Landesbrandmeister nur noch Ehrenhalter Leiter der Feuerwehren auf Landesebene seit 1. September 2004
Ariane Scherer
Ariane Scherer
2025-08-04 18:09:36
Anzahl der Antworten : 14
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Der Chef einer Feuerwache wird je nach Einwohnerzahl und Art der Feuerwehrbereitschaft unterschiedlich bezeichnet. Brandmeister wird man, wenn man sich in einer Feuerwehr als Zugführer wählen lässt oder Ortswehrführer eines Ortsteils bis 1000 Einwohner ist. Oberbrandmeister werden Ortswehrführer eines Ortsteils mit einer Einwohnerzahl, die zwischen 1001 und 5000 Einwohnern liegt, ebenso Gemeindewehrführer einer Gemeinde bis 1000 Einwohner. Hauptbrandmeister mit zwei Sternen wird, wer Ortswehrführer eines Ortsteils mit 5001 bis 20 000 Einwohnern ist oder Gemeindewehrführer einer Gemeinde, die 1001 bis 5000 Einwohner hat. Hauptbrandmeister mit drei Sternen wird, wer Führer von Feuerwehrbereitschaften ist oder Ortswehrführer eines Ortsteils mit mehr als 20 000 Einwohnern ist, wer Gemeindewehrführer einer Gemeinde ist, die 5001 bis 20 000 Einwohner hat oder Amtswehrführer eines Amtsbezirkes ist. Erster Hauptbrandmeister wird ein Wehrführer in einer Stadt mit mehr als 20 000 Einwohnern. Kreisbrandmeister ist der höchste Rang im Landkreis und der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes.
Falk Berg
Falk Berg
2025-07-30 23:08:28
Anzahl der Antworten : 15
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Verfügt die Freiwillige Feuerwehr über eine ständig mit mindestens sechs hauptamtlichen Funktionen für den Brandschutz und die Hilfeleistung besetzte Feuerwache, übernimmt deren Leiterin oder Leiter zugleich entweder die Funktion der Leiterin oder des Leiters der Feuerwehr oder die Funktion der stellvertretenden Leiterin oder des stellvertretenden Leiters der Feuerwehr. Eine Freiwillige Feuerwehr, die neben einer Berufsfeuerwehr besteht, wird von der Leiterin oder dem Leiter der Berufsfeuerwehr geführt. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen aus ihren Reihen für die Dauer von sechs Jahren eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, die die Belange der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber der Leiterin oder dem Leiter der Berufsfeuerwehr vertreten. Wählbar ist, wer über eine ausreichende Führungsausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr verfügt. Die Sprecherin oder der Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr ist in alle wesentlichen Entscheidungen, die ihre oder seine Aufgabe betreffen, einzubeziehen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wählen in jeder Einheit eine Vertrauensperson. Vertrauenspersonen sollen die Einheitsleiterin oder den Einheitsleiter bei der Wahrnehmung der Führungsaufgaben unterstützen, indem sie den Zusammenhalt fördern, zur Integration des Einzelnen in die Einheit beitragen, Konflikten vorbeugen und an der Bewältigung bestehender Konflikte mitwirken. Vertrauenspersonen haben ein jederzeitiges unmittelbares Vortragsrecht bei der Einheitsleiterin oder dem Einheitsleiter und im Ausnahmefall bei der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr, deren Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Bei einer Freiwilligen Feuerwehr, die neben einer Berufsfeuerwehr besteht, tritt die Sprecherin oder der Sprecher nach Absatz 4 Satz 2 bis 4 an die Stelle der Leiterin oder des Leiters der Feuerwehr. Die Amtszeit einer Vertrauensperson beträgt sechs Jahre. Ein vorzeitiger Rücktritt vom Amt ist möglich. Für Leiterinnen, Leiter, stellvertretende Leiterinnen und stellvertretende Leiter der Feuerwehr gelten § 12 Absatz 7 und §§ 20 bis 22 entsprechend. Der Rat bestellt auf Vorschlag der Kreisbrandmeisterin oder des Kreisbrandmeisters und nach Anhörung der Feuerwehr durch die Gemeinde, eine Leiterin oder einen Leiter der Feuerwehr und bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Sie werden durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ernannt. Soweit die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr ehrenamtlich tätig ist, ist sie oder er ebenso wie ehrenamtliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Bei der Anhörung nach Satz 1 ist die Kreisbrandmeisterin oder der Kreisbrandmeister zu beteiligen. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Leiterin der Feuerwehr, des ehrenamtlichen Leiters der Feuerwehr, der stellvertretenden Leiterinnen der Feuerwehr und der stellvertretenden Leiter der Feuerwehr beträgt sechs Jahre. Sie müssen für ihr Amt persönlich und fachlich geeignet sein und haben dieses, sofern eine Vertretung nicht möglich ist, so lange fortzuführen, bis eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger bestellt ist. Sie können von ihrem Amt aus persönlichen Gründen vorzeitig zurücktreten. Die für Bedienstete der Gemeinde geltenden Bestimmungen des § 73 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, die zuletzt durch Gesetz vom 3. Februar 2015 geändert worden ist, finden Anwendung.
Robin Renner
Robin Renner
2025-07-24 22:47:56
Anzahl der Antworten : 18
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Der Leiter der Feuerwehr ist die Führungskraft, die eine kommunale Feuerwehr verwaltungsmäßig führt. Im Normalfall ist die Feuerwehr einer Gemeinde in mehrere Standorte gegliedert. Es gibt dann auch mehrere Leiter auf verschiedenen Ebenen. So kann es Leiter der Feuerwehr für die Gemeinde/Stadt als Ganzes und für die untergeordneten Ortsteile/Stadtteile geben. In Baden-Württemberg ist der Feuerwehrkommandant der Leiter, in Bayern der Kommandant, in Berlin der Landesbranddirektor. In Brandenburg ist es der Wehrführer, in Bremen der Leitende Branddirektor oder Bereichsführer und in Hamburg der Oberbranddirektor oder Landesbereichsführer. In Hessen ist der Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor der Leiter, in Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindewehrführer und in Niedersachsen der Gemeinde- oder Stadtbrandmeister. In Nordrhein-Westfalen ist es der Leiter der Feuerwehr, in Rheinland-Pfalz der Wehrleiter oder Stadtfeuerwehrinspekteur, in Saarland der Wehrführer und in Sachsen der Gemeindewehrleiter. In Sachsen-Anhalt ist der Leiter der Gemeinde- oder Stadtwehrleiter, in Schleswig-Holstein der Gemeindewehrführer und in Thüringen der Orts- oder Stadtbrandmeister.
Jonas Esser
Jonas Esser
2025-07-11 08:37:12
Anzahl der Antworten : 10
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Das Oberhaupt der Feuerwehr ist der Kommandant. Der Kommandant und der Vorstand teilen sich die Führungsaufgabe der Feuerwehr in zwei Bereiche auf. Die Führung im einsatztaktischen Bereich übernimmt dabei der Kommandant. Über beiden steht im Grunde noch der Bürgermeister, da die Feuerwehr der Gemeinde unterstellt ist.
Arnulf Maier
Arnulf Maier
2025-07-11 07:09:23
Anzahl der Antworten : 15
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Der Leiter der Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen führt die Freiwillige Feuerwehr auf Stadt- oder Gemeindeebene. Der Rat bestellt auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters und nach Anhörung der Feuerwehr durch die Gemeinde einen Leiter der Feuerwehr und bis zu zwei Stellvertreter. Verfügt die Freiwillige Feuerwehr über eine ständig mit mindestens sechs hauptamtlichen Funktionen für den Brandschutz und die Hilfeleistung besetzte Feuerwache, übernimmt deren Leiter zugleich entweder die Funktion des Leiters der Feuerwehr oder die Funktion des stellvertretenden Leiters der Feuerwehr. Eine Freiwillige Feuerwehr, die neben einer Berufsfeuerwehr besteht, wird von der Leiterin oder dem Leiter der Berufsfeuerwehr geführt. Der Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr ist in alle wesentlichen Entscheidungen, die ihre oder seine Aufgabe betreffen, einzubeziehen. Gemäß § 14 Abs. 1 LVO FF können nur Personen zum Leiter der Feuerwehr oder zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr bestellt werden, die bereits den Dienstgrad eines Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor führen.