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Welche Vorgaben gibt es für Feuerwehrzufahrten?

Wera Arndt
Wera Arndt
2025-07-11 11:08:41
Anzahl der Antworten : 15
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Gebäude dürfen auf Grundstücken nur errichtet werden, wenn diese an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegen oder über eine befahrbare, öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt erschlossen sind. Für die Feuerwehr ist ein geradliniger Zu- oder Durchgang herzustellen zu Gebäuden, deren zweiter bauaufsichtlicher Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und zu rückwärtigen Gebäuden. Durch- oder Zugänge für die Feuerwehr müssen mindestens 1,25 Meter breit und geradlinig sein. Zu- oder Durchfahrten müssen eine lichte Breite von mindestens 3,00 Metern und eine lichte Höhe von mindestens 3,50 Metern haben. Die Zu- oder Durchfahrten müssen zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen führen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind. Tragfähigkeit, Breiten, Höhen, Kurven, Neigungen, Freihaltung, Kennzeichnung usw. von Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen auf Grundstücken können gemäß der Muster-Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr festgelegt werden. Aufstellflächen für die Feuerwehr sind so anzuordnen, dass alle zum Anleitern bestimmten Stellen von Hubrettungsfahrzeugen erreicht werden können, und sie müssen mindestens 3,50 m breit sein. Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge müssen 7,00 x 12,00 m groß sein, sie können auf dem Grundstück oder auf öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen werden.