Wie muss eine Feuerwehrzufahrt beschildert sein?

Alfons Jost
2025-07-24 04:49:27
Anzahl der Antworten
: 12
Damit Verkehrsteilnehmer erkennen, dass eine Fläche als Feuerwehrzufahrt dient, muss eine klare Kennzeichnung vorliegen. Die Straßenverkehrsordnung kennt kein amtliches Verkehrszeichen "Feuerwehrzufahrt." Die Kennzeichnung solcher Flächen wurde dem Landesrecht überlassen. Dementsprechend regeln die Länder und Kommunen die Verfahren in ihren Regionen. Grundsätzlich müssen Schilder den Anforderungen an eine "amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt" genügen. Ein privates Schild ist nicht ausreichend.

Alwin Beck
2025-07-11 13:10:18
Anzahl der Antworten
: 17
Es existiert kein einheitliches Verkehrszeichen, das eine Feuerwehrzufahrt kennzeichnet. Im Normalfall handelt es sich dabei jedoch um ein weißes rechteckiges Schild mit einer roten Umrandung, auf dem „Feuerwehrzufahrt“ geschrieben steht.
Zusätzlich kann das Zeichen 283 vorhanden sein, welches ein absolutes Halteverbot vorschreibt.
Der Zusatz „Halteverbot nach StVO“ ist ebenfalls möglich.
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Vorschriften dazu, wie Feuerwehrzufahrten gekennzeichnet sein müssen.
Daher können dort verschiedene Schilder angebracht sein.
Im Regelfall ist jedoch die folgende Beschilderung üblich: Ein weißes rechteckiges Zeichen, das rot umrandet ist und auf dem „Feuerwehrzufahrt“ steht.
Auf diesem oder auf einem Zusatzschild darunter steht zum Teil außerdem „stets freihalten“, „Feuerwehrzufahrt nach StVO“ oder „Halteverbot nach StVO“.
Teilweise ist auch das Verkehrszeichen 283 zusätzlich vorhanden.
Dieses Zeichen schreibt ein absolutes Halteverbot vor.
Grundsätzlich schreibt das Schild für eine Feuerwehrzufahrt ein Halteverbot nach StVO vor.

Maik Hartwig
2025-07-11 10:04:16
Anzahl der Antworten
: 16
Eine Feuerwehrzufahrt kann beispielsweise durch ein Schild "Feuerwehrzufahrt freihalten" oder ein Halteverbotsschild mit dem Zusatz "Feuerwehrzufahrt nach StVO" gekennzeichnet sein. Allerdings führen nur zwei Beschilderungen im Falle eines Verstoßes zu Sanktionen. Dies ist zum einen ein Zusatzschild "Feuerwehrzufahrt", das in Kombination mit einem Schild "absolutes Halteverbot" auf eine Feuerwehrzufahrtszone hinweist. Zum anderen sind amtlich gekennzeichnete Beschilderungen für Autofahrer rechtlich bindend. Sie sind nach DIN 4066 genormt und verfügen wahlweise über ein Siegel der Stadt, der Gemeinde oder der ortsansässigen Feuerwehr. Eine bundeseinheitliche Kennzeichnung für Feuerwehrzufahrten existiert in Deutschland nicht, dies ist Aufgabe der jeweiligen Gemeinden.

Eckart Wittmann
2025-07-11 10:03:08
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: 18
Eine Feuerwehrzufahrt sei auch dann amtlich gekennzeichnet, wenn die Kennzeichnung amtlich veranlasst und von einer Privatperson umgesetzt worden sei. Eine Kennzeichnung der amtlichen Veranlassung, also etwa ein Siegel, brauche es nicht. Der Verordnungsgeber habe bezweckt, dass Feuerwahrzufahrten erkennbar sind, um Behinderungen der Feuerwehr zu vermeiden. Das gehe auch ohne dass die amtliche Veranlassung der Kennzeichnung erkennbar ist. Laut BVerwG muss die amtliche Veranlassung auch dann nicht erkennbar sein, wenn das Landesrecht dies fordert, etwa durch Anbringung eines amtlichen Siegels auf dem Hinweisschild.
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