Ihr Vermieter als Eigentümer des Grundstücks müssen in der Tat aus Gründen des Brandschutzes dafür Sorge tragen, dass die Feuerwehrzufahrt stets frei bleibt. D.h. er müsste ggf. dort verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge selbst abschleppen lassen. Anderfalls läuft er Gefahr, dass auch er im Brand- bzw. Schadensfalls in die Haftung genommen wird. Diese Befugnis obliegt dem Eigentümer nach § 906 BGB , nicht Ihnen als Mieter bzw. Besitzer. Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie den Vermieter - am besten schriftlich - von der Parkthematik mit Verweis insbesondere auf die Brandschutzproematik in Kenntnis setzen und zur Einhaltung der Brandschutzbestimmungen mit Blick auf die Feuerwehrzufahrt auffordern. Von einem durch Sie als Mieter veranlasstem Abschleppen rate ich dringend ab. Jedoch betrifft dies den Fall, dass der Mieter Besitzer eines Stellplatzes ist, der durch verkehrswidriges Parken beeinträchtigt ist. In Ihrem Fall geht es jedoch um eine Brandschutzproblematik. Hier sehe ich noch keine Beeinträchtigung Ihres Besitzes, die Sie schon zur Selbsthilfe berechtigen würde. Lassen Sie dennoch abschleppen, laufen Sie also Gefahr auf den von Ihnen verauslagten Abschleppkosten sitzen zu bleiben und/oder vom Fahrzeughalter seinerseits wegen unerlaubter Besitzstörung/Entziehung in Haftung genommen zu werden.